Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-10546-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 


Zu der Anfrage der CDU-Fraktion vom 8. April 2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

  1. Nach welchen Kriterien werden die Pflanzen für Kinderspielplätze ausgewählt?


Eine Pflanzung sollte ökologisch wirksam (Habitatfunktion). gestalterisch ansprechend sein und ihrer Funktion entsprechend eingesetzt werden, z.B. als raumbildende Struktur, als Sichtschutz oder als schattenspendende Gehölzstruktur. Von ihr darf keine Gefährdung ausgehen, sie sollte robust sein und im Idealfall einen Spielwert besitzen, d.h. bestimmte Bereiche dürfen z.B. als grünes Labyrinth auch durchlaufen werden. Die Sinne sollten durch Duft, Form und Farbe angesprochen werden, um durch das Naturerleben ein Bewusstsein zu entwickeln und zu verankern. Das Artenspektrum sollte sich hier aus ökologischen Gründen überwiegend auf die heimische Vegetation beziehen.
 

  1. Findet die Giftigkeit von Pflanzen (Eibe, Goldregen), die Verletzungsmöglichkeit z.B. bei Dornbüschen Berücksichtigung bei der Gestaltung neuer Spielplätze?


Grundsätzlich gilt, dass von Pflanzungen auf Spielplätzen keine Gefahr ausgehen darf. In der DIN 18034 ist geregelt welche Arten so giftig sind, dass schwere gesundheitliche Schäden beim Verzehr zu erwarten wären. Solche Pflanzen wie Seidelbast, Pfaffenhütchen, Stechpalme, Goldregen und Eibe finden auf Spielplätzen der Stadt Braunschweig generell keine Verwendung.

Bezüglich der Giftigkeit ist anzumerken, dass prinzipiell die Dosis das Gift ausmacht, denn ein Großteil der Pflanzen enthalten unverträgliche Stoffe.

 

Auch Pflanzen von denen bei Kontakt eine deutliche Verletzungsgefahr ausgeht, wie z.B. die Stacheldrahtrose, werden natürlich nicht verwendet. Andere Rosenarten wie die Kartoffelrose z.B. können auch in Randbereichen Verwendung finden, zumal ihr Duft und ihre Früchte im Herbst wichtige Aspekte für das bewusste Naturerleben sind, hier tritt die geringe Verletzungsgefahr durch die feine Bedornung in den Hintergrund.

 

 

 

 

 

 

 

Die Vermeidung von Gefahren durch Pflanzen auf Kinderspielplätzen darf jedoch nicht zu einer idealisierten Form der Natur führen, in der nichts piekst und alles essbar ist. Denn außerhalb der Spielplätze, oft nur wenige Meter weiter, können durchaus echte Gefahren warten.


 

 

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