Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11589

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Abschluss einer vierten Vereinbarung mit der Richard Borek Stiftung über die finanzielle Förderung von denkmalpflegerischen Projekten der Stadt Braunschweig für die Jahre 2020 bis 2025 wird zugestimmt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der Richard Borek Stiftung besteht seit dem Jahr 2002 eine Vereinbarung über die finanzielle Förderung von denkmalpflegerischen Projekten an Baudenkmalen, die sich im Eigentum der Stadt Braunschweig befinden. Diese Vereinbarung, die bereits zweimal verlängert wurde, läuft zum Ende des Jahres aus. Die Richard Borek Stiftung hat der Stadt angeboten, sie um weitere 6 Jahre bis 2025 zu verlängern.

 

Der gemeinsame Förderetat beläuft sich jährlich auf bis zu 76.500 . In diesem Rahmen trägt die Stiftung mit einer Zuzahlung in Höhe von jeweils 50 % der öffentlichen Haushaltsmittel bei, jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 25.500 €. Bei Ausschöpfung des gesamten Förderetats trägt die Stiftung mithin ein Drittel der Gesamtkosten der zu fördernden Projekte.

 

In der Vereinbarung soll die Bereitstellung öffentlicher Mittel dergestalt geregelt werden, dass sich die Stadt bemühen wird, während des Förderzeitraums von 6 Jahren Haushaltsmittel der Stadt oder anderer öffentlicher Haushalte bis zur Höhe von jährlich maximal 51.000 sicherzustellen und die erforderlichen Beträge in den betreffenden Haushaltsplänen und in den Investitionsprogrammen zu veranschlagen. Die entsprechenden Jahresprojekte werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatung vorgelegt.

 

Sollten in einem oder mehreren Haushaltsjahren öffentliche Mittel nicht bis zum Höchstbetrag von 51.000 bereitgestellt werden können, ist die Stiftung bereit, den von ihr in diesem Fall zu kürzenden Zuwendungsbetrag bei der Durchführung entsprechender Projekte in dem jeweils darauffolgenden Jahr zur Verfügung zu stellen, sofern die öffentlichen Mittel im Folgejahr über den Betrag von 51.000 hinaus aufgestockt werden. Sollten die Fördermittel in diesem Zeitraum nicht abgerufen werden, können diese von der Stiftung anderweitig verwendet werden.

 

Die in den Jahren 2020 - 2025 geplanten Maßnahmen sind in der Anlage aufgeführt. Die Veranschlagung der Mittel erfolgt grundsätzlich unter dem Projekt „Instandhaltung Denkmalschutz" (4S.210024) und ist bereits im Haushaltsplanentwurf 2020/IP 2019 - 2023 berücksichtigt worden.

 

Eine Änderung der Projektaufstellung ab 2020 soll in beiderseitigem Einvernehmen möglich sein.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise