Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-10964
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept Schulbildungsberatung Braunschweig - SchuBS
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 0500 Sozialreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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14.06.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Integrationsfragen
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zur Kenntnis
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19.06.2019
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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29.08.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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05.09.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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17.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 6. November 2018 entschied der Rat der Stadt Braunschweig (Ds 18-09303) die einjähri-ge Umsetzung des Konzepts "Schulbildungsberatung Braunschweig - SchuBS".
Die Evaluationsergebnisse liegen nun vor. Ich bitte um Kenntnisnahme der aufgeführten Vorgehensweise.
1. Ausgangslage
Am 6. November 2018 entschied der Rat der Stadt Braunschweig mit folgendem Beschluss (18-09303) die Umsetzung des Konzepts "Schulbildungsberatung Braunschweig - SchuBS" für ein Jahr:
"Eine Schulbildungsberatung, angesiedelt im Bildungsbüro der Stadt Braunschweig, wird mit sofortiger Wirkung eingeführt. Nach sechs Monaten ist eine Evaluation durchzuführen. Die Ergebnisse werden den politischen Gremien vorgestellt. Zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe sowie zu Art und Umfang der weiteren Aufgabenerledigung soll ein gesonderter Ratsbeschluss erfolgen."
Das Konzept SchuBS entstand im Rahmen der datenbasierten Bedarfserhebung der Kom-munalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte der Stadt Braunschweig. Grundlage waren die Strategischen Ziele einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, das Handlungskonzepts "Integration durch Konsens", ISEK sowie das Kommunale Handlungskonzept Kinderarmut der Stadt Braunschweig. Es reagiert auf erhobene regionale Bedarfe und Empfehlungen.
Zahlreiche Anfragen zum Quereinstieg in weiterführende Schulen in unterschiedlichen Gre-mien und Netzwerken führten zu einem Ruf nach einer zentral institutionalisierten Beratungs-stelle in der Bildungs- und Beratungslandschaft Braunschweig.
2. Umsetzung und Ermittlung
Mit dem Beschluss des Rates wurde im November 2018 die Schulbildungsberatung umge-setzt. Seit Dezember findet fortlaufend ein Fachaustausch zur Anpassung der Planung und Dynamik an wechselnde Situationen und Bedingungen in der Etablierungsphase statt. Dies erfolgt in Form einer Beteiligung von Expertinnen und Experten aus der Stadtverwaltung Braunschweig, der Niedersächsischen Landesschulbehörde, der weiterführenden Schulen, der VHS Braunschweig sowie der Trägerlandschaft. Entsprechend wird die Schulbildungsbe-ratung regelmäßig dem weiteren Handlungsbedarf angepasst. Es werden Lösungen erarbeitet und zusätzliche Kooperationen geschlossen. So ist das Projekt bereits heute ein fester Baustein in der Bildungs- und Beratungslandschaft im Bereich der formalen Bildung. Die Stadt Braunschweig erweitert damit die integrationsfördernde Infrastruktur mit dem Ziel der Bildungsgerechtigkeit. (Anlage 1)
Im Rahmen einer einjährigen Projektarbeit überprüfen aktuell drei Masterstudierende der TU Braunschweig die Prozess- und Ablauforganisation des Projektes mittels eines zur Sicherung der erforderlichen Qualitätsstandards von der Schulbildungsberatung erstellten Qualitätsleitfadens.
Im ersten Halbjahr wurden neben der Beratungstätigkeit weitere erforderliche Rahmenbedin-gungen geschaffen: Die inhaltliche Ausgestaltung der Beratung fand statt. Zudem wurden diverse Beratungsmaterialien erstellt. Für Erziehungsberechtigte wurden mehrsprachige An-schauungs- und Informationsmaterialien, für Mitarbeitende Ablaufpläne sowie Dokumentati-onsbögen entwickelt. Beratungen wurden als Grundlage der Evaluation in einer anonymisier-ten Dokumentation festgehalten. Insbesondere wurde Netzwerk-, Presse- und Öffentlich-keitsarbeit betrieben.
Trotz der Neueinrichtung der Schulbildungsberatung fanden bereits in den ersten 6 Monaten 68 Beratungen und weitere telefonische und schriftliche Anfragen statt. Es erfolgten Falldo-kumentationen, Fallbegleitung sowie Koordinierungstätigkeiten im Rahmen der Fallarbeit. Insgesamt zogen in diesem Zeitraum 286 schulpflichtige Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren in die Stadt Braunschweig zu. (Anlage 2)
Die Schulbildungsberatung erschöpft sich nicht in einer reinen Schulformempfehlung. Es werden mögliche Bildungswege aufgezeigt. Viele Familien äußern zu einem Schul-formwunsch auch einen Abschlusswunsch. Hier gilt es darüber aufzuklären, welche Wege es ermöglichen, das gewünschte Ziel zu erreichen. Fester Bestandteil ist das Herstellen von Transparenz über die Durchlässigkeit, Möglichkeit und Vielfältigkeit des Bildungssystems.
Die bisherige Bedarfsanalyse ergab Beratungsbedarf:
- zu einer neutralen ausführlichen Übergangsberatung, Grundschule zur weiterführenden Schule
- zu Schulen, die Sprachförderung über Sprachlernklassen hinaus anbieten
- zu außerschulischen Sprachförderangeboten
- zur Anmeldung in zentrale Sprachlernklassen nachdem Schüler_innen ohne Fort-schritte beim Erwerb der deutschen Sprache eine weiterführende Schule besucht ha-ben, aber auch von Jugendlichen, die einen Sprachkurs besuchen, der sich an Er-wachsene richtet
- für Schüler_innen, die von einer Schule auf eine andere Schule gleicher oder anderer Schulform welchen möchten
- für Schüler_innen aus dem In- und Ausland, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, jedoch einen höherwertigen Abschluss erwerben möchten
- zur Schullaufbahn, um einen bestimmte Ausbildungsweg einschlagen zu können
- zu Schwerpunktschulen, z.B. musikalischer Ausrichtung, naturwissenschaftlicher Aus-richtung, besonderen Fremdsprachenangeboten
- bei der Suche nach einer Grundschule
Infolge der verwaltungstechnischen Abläufe war in den ersten sechs Monaten lediglich eine Beratungsstelle in Vollzeit besetzt. Ein weitere halbe Stelle wird ab dem 1. Juli 2019 ergänzt. Die zuvor berechneten 1,5 Vollzeitstellen werden auf der Grundlage der Bedarfsanalyse drin-gend auch nach Ablauf des ersten Jahres empfohlen. Diese sind bereits im Stellenplan 2019 enthalten.
Die Koordination für die Schulbildungsberatung im Umfang einer halben Stelle E 13 wird mit Zuweisungen des Bundes in Höhe von 40.000 € im Rahmen der Kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte bis 2021 abgedeckt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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197,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,2 kB
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