Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11521-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kein Werben fürs Sterben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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05.09.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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17.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 20.08.2019 (DS 19-11521) hat die Verwaltung die Braunschweiger Verkehrs-GmbH um eine Stellungnahme gebeten. Die Verkehrs-GmbH berichtet wie folgt:
Die Vermarktung der Werbeflächen auf unseren Fahrzeugen ist per Vertrag zwischen DSM Deutsche Städte Medien und der BSVG klar geregelt. Danach werden Werbeaufträge zurückgewiesen, deren Inhalt gegen behördliche Anordnungen, allgemeine Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Der Einsatz der Bundeswehr ist im Artikel 87 a des Grundgesetzes klar geregelt und gehört somit zur gesellschaftlichen Realität. Des Weiteren wird jeder Entwurf vor Umsetzung von uns freigegeben. Durch die Banner mit den Werbeaussagen entsteht nicht der Eindruck, dass es sich hier um ein militärisches Fahrzeug handelt.
Die BSVG sieht deshalb keinen Anlass, das vorhandene Fahrzeug zu neutralisieren bzw. weitere Werbung der Bundeswehr abzulehnen.
