Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-11584
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung der zivilen Seenotrettung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Integrationsfragen
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zur Kenntnis
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11.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig am 25. Juni 2019 (DS 19-11094) wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten der Stadt Braunschweig zur Verfügung stehen,
- die zivile Seenotrettung im Mittelmeer mit einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro zu unterstützen, z. B. an eingetragene Vereine wie Mission Lifeline e. V.,
- mit Einwerbung und Weitergabe von Geldspenden an eingetragene Vereine der zivilen Seenotrettung zur Unterstützung beizutragen,
- die Erlöse, z. B. aus der Fahrrad- und Fundsachenversteigerung der Stadt zur Unterstützung der zivilen Seenotrettung zu verwenden.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Kommunalverfassungsrechtlich darf die Stadt Braunschweig nur in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG) tätig werden. Dieser örtliche Bezug fehlt offensichtlich bei einer allgemeinen Beteiligung der Stadt Braunschweig an humanitären Hilfsaktionen im Ausland. Denkbar wäre eine Unterstützung allenfalls, wenn diese einen konkreten Bezug zur örtlichen Gemeinschaft aufweisen würde. Dies wäre allerdings im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Eine Verwendung von Erlösen aus Fahrrad- und Fundsachenversteigerungen der Stadt zur Unterstützung der zivilen Seenotrettung ist haushaltsrechtlich unzulässig. Nach dem Gesamtdeckungsgrundsatz (§ 17 KomHKVO) dienen alle ordentlichen Erträge der Kommune, einschließlich der Erträge aus Versteigerungen, insgesamt zur Deckung der ordentlichen Aufwendungen. Für das Vorliegen einer Zweckbindung fehlt es an einer entsprechenden rechtlichen Verpflichtung.
