Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-10938-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 04.06.2019:

 

Der Bezirksrat 323 bittet die zuständige Verwaltung zu prüfen, inwieweit das Parken großer LKW (über 7,5 t zul. Gesamtgewicht) auf der Meinestraße unterbunden werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Angelegenheit wurde gemeinsam mit der Polizei geprüft.

 

Die Meinestraße in Thune ist als Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße straßenrechtlich für alle Verkehrsarten ohne Einschränkung gewidmet. Zur Benutzung einer solchen Verkehrsverbindung gehören nicht nur das Befahren, sondern auch der Lieferverkehr und das Parken. Einschränkungen sind möglich, soweit sie verkehrlich geboten sind und keine unbillige Härte bedeuten.

 

Der Polizei ist lediglich ein LKW bekannt, der dort wiederholt geparkt hat. Da er zunächst auf dem Gehweg abgestellt wurde und die Anwohner Schäden am Gehweg und dem Unterbau befürchteten, hielt die Polizei Rücksprache mit der Halterfima und dem Fahrer. Der LKW wird mittlerweile korrekt abgestellt.

 

Nach Würdigung der Gesamtumstände ist aus Sicht der Polizei und der Verwaltung ein generelles Haltverbot auf der gesamten Meinestraße für LKW über 7,5 t wegen eines einzelnen LKW nicht verhältnismäßig.

 

Das Parken in der Ortsdurchfahrt pauschal durchgehend auf PKW zu beschränken, ist nicht möglich.

 

Soweit in Teilbereichen konkrete verkehrliche Probleme im Zusammenhang mit parkenden LKW bestehen, wird die Verwaltung entsprechenden Hinweisen nachgehen und die Parkregelungen dann dort bei Bedarf anpassen.

 

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