Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11514-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbeleuchtung nach Umstellung auf LED-Technik
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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03.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Die Linke vom 20.08.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1. und 2.:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2002 wurde die Abschaltung jeder zweiten Leuchte im Wesentlichen auf den Hauptverkehrsstraßen durchgeführt. Außerdem ist die öffentliche Beleuchtung in einigen Gewerbegebieten und -straßen in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr vollständig abgeschaltet worden. Ergänzend hierzu wurde die Beleuchtung auf den Autobahnen mit Ausnahme der Auf- und Abfahrten außer Betrieb genommen.
Reine Wohngebiete sind von den Reduzierungen nicht betroffen.
In vielen Straßenzügen wurde inzwischen die Beleuchtung erneuert. Die Erneuerung erfolgt in der Regel für ganze Straßenzüge oder Quartiere. In den letzten 25 Jahren, beginnend also schon vor den damaligen Haushaltseinschnitten, sind ca. 23.400 energiesparende Leuchten (Natriumdampfhochdrucklampen ca. 15.200 Stück und Kompaktleuchtstofflampen ca. 8.200 Stück) in neuen Leuchten oder anstatt energieineffizienter Quecksilberdampflampen installiert worden. Seit ca. fünf Jahren kommen regelmäßig LED-Leuchten zum Einsatz. Von den insgesamt ca. 30.000 Straßenleuchten in Braunschweig wurden inzwischen ca. 4.000 Leuchten durch LED-Leuchten ersetzt.
Die Beleuchtung von Straßenzügen, die auf LED-Leuchten umgerüstet wurden, ist vollständig in Betrieb.
Zu 3.:
Das subjektive Sicherheitsgefühl kann personenspezifisch unterschiedlich sein. Für die Planung und Errichtung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet Braunschweig sind die gültigen DIN-Vorschriften maßgebend. Damit ist eine einheitliche, gleichmäßige und nach objektiven Kriterien ausreichende Ausleuchtung öffentlicher Verkehrsflächen sichergestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,5 kB
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