Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11458-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 14.08.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Das mobile Bezahlen der Parkgebühren mit dem Handy ist ein zusätzliches Service-Angebot, das durch einen externen Dienstleister erbracht wird. Dieser stellt dafür Kosten in Rechnung, die grundsätzlich entweder von der Stadt oder vom Nutzer getragen werden können. Dabei handelt es sich nicht um eine Strafgebühr. Zur Einführung war in 2016 entschieden worden, dass die Kosten des zusätzlichen Service-Angebots in Braunschweig von den Nutzerinnen und Nutzern und nicht von der Allgemeinheit getragen werden sollen. Eine Änderung dieses Vorgehens wäre grundsätzlich möglich.

 

Zu 2.: Nach Auskunft des externen Anbieters wurde im Jahr 2018 durch die Servicegebühren ein Umsatz in Höhe von rund 42.000 Euro erzielt. Die Höhe der Einnahmen ergibt sich aus folgender Summe:

 

 Anzahl Parkvorgänge  x 0,14 Euro pauschaler Teil d. Servicegebühr

+ gezahlte Parkgebühr  x 14 %  zeitabhängiger Teil d. Servicegebühr

 

 Eine tabellarische Übersicht der erzielten Einnahmen aus Servicegebühren für den               Zeitraum Januar 2018 bis Juli 2019 liegt als Anlage bei.

 

Zu 3.: § 13 (3) der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht eine Bewirtschaftung des Parkraums über elektronische Einrichtungen wie das Handyparken als zusätzliches und nicht als alleiniges Angebot vor. Aus diesem Grund besteht derzeit keine Möglichkeit, auf Parkuhren oder Parkscheinautomaten zu verzichten. Sofern die StVO in diesem Punkt geändert würde und die Parkgebühren ausschließlich digital bezahlt würden, ließen sich Kosten von ca. 220.000 Euro pro Jahr einsparen. Hierbei handelt es sich um:

 

 210.000 Euro:  Anteil des vertraglich vereinbarten Entgelts an die Bellis GmbH

für den Betrieb der Parkscheinautomaten

 

10.000 Euro:  geschätzter Personalkostenanteil für die Leerung der

    Automaten und die Verbuchung der Einnahmen

 

Weiterhin würde der Teil der Kfz-Nutzerinnen und Kfz-Nutzer ohne Mobiltelefon von der Nutzung der Parkplätze ausgeschlossen.


 

 

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Anlagen

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