Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11506-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.08.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Rechtsgrundlage für die örtliche Unfalluntersuchung ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 44 sowie dazu ergangene Landesverordnungen. Zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle arbeiten Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei eng zusammen, um zu ermitteln, wo sich die Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen. In Braunschweig tagt die Unfallkommission regelmäßig. Die Belange des Radverkehrs werden darin u. a. vom Radverkehrsbeauftragten der Stadt vertreten.

 

Eine Arbeitsgruppe befasst sich derzeit im Rahmen der Erstellung des Mobilitätsentwicklungsplans mit der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für Braunschweig. Hier arbeiten Verbände, Politik, Polizei und Verwaltung zusammen, um für Braunschweig die Ziele und Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs für die nächsten Jahre zu erarbeiten. Auch in dieser Arbeitsgruppe bildet die Verkehrssicherheit der Radfahrenden einen Schwerpunkt.

 

Zu 1.: Jede zusätzliche Erkenntnis über das Unfallgeschehen ist grundsätzlich hilfreich. Da die Unfallanalysen aber ohnehin detailliert im Einzelfall erfolgen müssen, hält die Verwaltung die regelmäßigen Berichterstattungen der Polizei zur Entwicklung des Unfallgeschehens für ausreichend.

Die Bandbreite möglicher Gegenmaßnahmen an Unfallstellen ist groß. Die konkrete Lösung ist immer individuell. Polizei und Verwaltung tauschen sich in der Unfallkommission über mögliche Maßnahmen und Neuerungen in der Fachwelt aus, so dass auch ohne einen ausdrücklichen Katalog die möglichen Maßnahmen bekannt sind.

 

Zu 2.: Die Unfallanalyse erfolgt durch die Unfallkommission.


 

Zu 3.: Ein solcher Maßnahmenkatalog würde sinnvollerweise durch die Akteure der Unfallkommission erstellt und fortgeschrieben. Dies würde – ohne zusätzliches Personal bei Polizei und Stadt – zu Lasten der regelmäßigen Unfallkommissionsarbeit gehen. Die Verwaltung rät deshalb von der Erstellung eines solchen Kataloges ab.


 

 

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