Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11530-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Ringgleis ist ein bundesweit beachtetes Erfolgsprojekt der Stadtentwicklung, das bereits heute hervorragend von den Menschen in Braunschweig angenommen wird.

 

Als ein grünbestimmter Freiraumring um die Innenstadt erfüllt es neben einer Vernetzungs­funktion im Sinne des Artenschutzes (Biotopverbund) innerstädtisch vor allem auch wichtige Verbindungs- und Erholungsfunktionen für Fußgänger und Radfahrer mit hohem Freizeitwert für die angrenzenden, oft hoch verdichteten, Quartiere.

 

Ziel der Verwaltung ist es, beide Zielstellungen in Einklang miteinander zu bringen.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

 

Unter Beachtung der artenschutzrechtlichen Gegebenheiten werden neben den für die Frei­zeitnutzung vorgesehenen Flächen die Randflächen am Ringgleisweg strukturreich gestaltet, um eine möglichst vielfältige Habitatstruktur zu erreichen.

 

Dies geschieht durch die Entwicklung von einerseits Flächen aus heimischen Wildgehölzen, die als Vogelnährgehölze und Insekten- bzw. Bienengehölze dienen, aber andererseits auch von blumenreichen Wiesenflächen. Je nach Standort werden stadtklima- bzw. trockenheits-resistente Baumarten verwendet.

 

Es werden auch offene Gleisschotterflächen erhalten, die ebenfalls verschiedenen Insekten- und Amphibienarten Lebensraum bieten. Darüber hinaus bieten sich zudem Biotop-gestaltungen für Tagfalter, Stechimmen sowie Laufkäfer an.

 

Wichtig ist im Anschluss an die Herstellung eine den Funktionen der Einzelflächen ange­passte, naturnahe und, wo immer möglich, extensive Pflege, die dem Erhalt der Biotopstruk­turen dient.

 

Zu 2.

 

Grundsätzlich ist es möglich, entlang des Ringgleises verschiedene weitere Biotope für hei­mische Pflanzen- und Tierarten zu etablieren und so einen noch weitergehenden Eindruck der Vielfalt der heimischen Natur zu vermitteln. Einem „Nachstellen“ von Biotopen ist jedoch Grenzen gesetzt, da die konkreten örtlichen Gegebenheiten sowie die Nutzungsintensität der Flächen jeweils den Rahmen für eine sinnvolle und nachhaltige Biotopgestaltung vorgeben.

 

Ein Artenschutz-Fachbeitrag zu jedem Ringgleisabschnitt beschreibt die notwendigen Maß­nahmen für die vorgefundenen Arten. Daraus resultieren vorliegend insbesondere Maßnah­men für die Artengruppen der Reptilien, Amphibien und Heuschrecken. Im Rahmen der Bio­topgestaltung sind aus artenschutzrechtlichen Gründen primär die vorhandenen Arten bzw. deren Lebensräume zu berücksichtigen. Allein dies führt bereits regelmäßig auch zu einer Habitatverbesserung für weitere Artengruppen.

 

Zu 3.

 

Es ist bereits in der Vergangenheit geprüft worden, aus den Programmen der Städtebauför­de­rung (Stadtumbau West, Zukunft Stadtgrün“) Fördermittel für die Entwicklung insbe­sondere des südlichen Ringgleises zu akquirieren. Die Anfrage zum Programm "Zukunft Stadtgrün" bzw. der konkrete Antrag zum Programm "Stadtumbau West" im Rah­men des Projektes Bahnstadt waren, bezogen auf das Ringgleis, leider erfolglos. Die Möglichkeiten künftiger För­derun­gen werden kontinuierlich neu bewertet, um ggf. neue Anträge für das Ringgleis stellen zu können.

 

 

 

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