Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11522-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Nach Beteiligung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) nimmt die Verwaltung zum Antrag 19-11522 der Fraktion Die Linke wie folgt Stellung:

 

Eine Nutzungseinschränkung für das BS-Mobil-Ticket besteht seit seiner Einführung. Der Grund dafür ist, dass die Beförderungskapazitäten in der morgendlichen Hauptverkehrsspitze auf zahlreichen Stadtbahn- und Buslinien bereits an ihre Grenzen stoßen. Sofern eine größere Anzahl der heute monatlich rund 6.000 BS-Mobil-Ticket Nutzerinnen und Nutzer zusätzlich in der Frühspitze mobil würden, kann das zu zusätzlichem Fahrzeugeinsatz und Diensten auf einzelnen Linien führen. Diese zusätzlichen Kosten können über den geringen Fahrpreis von 15 Euro pro Monat nicht finanziert werden.

 

Auf Beschluss des Rates vom 13.09.2016, wurde die Nutzungseinschränkung des BS-Mobil-Tickets von 9:00 Uhr auf 8:30 Uhr als Modellprojekt für 2017 vorverlegt und von der BSVG bewertet (siehe Mitteilung 17-05964). Mit Beschluss des Rates vom 19.12.2017 wurde die zeitliche Nutzungseinschränkung dauerhaft ab 8:30 Uhr eingeführt.

 

Der Rat hat am 26.06.2019 die Einführung des kostengünstigen Schülertickets für die Tarifzone 40 (Stadtgebiet Braunschweig) beschlossen. Die verkehrlichen Wirkungen hierzu sind abzuwarten. Es ist derzeit nicht planbar, wie sich das zusätzliche Fahrgastpotenzial der Schülerinnen und Schüler im Gesamtnetz verteilt. Ggf. sind vereinzelt Verstärkerfahrten mit entsprechend zusätzlichem Fahrpersonal einzurichten.

 

Mobil-Tickets werden seit letztem Jahr auch im Landkreis Wolfenbüttel und in der Stadt Salzgitter als Modellprojekte angeboten. Weitere Landkreise wollen ein Mobil-Ticket einführen. Die Verkehrsverbundgesellschaft Großraum Braunschweig (VRB) strebt daher eine Vereinheitlichung dieses Ticketsegmentes an. Dazu werden erste Gespräche geführt, an der die Verwaltung und die BSVG beteiligt sind.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, die bestehenden Beförderungsbedingungen aktuell nicht zu verändern, die Nutzungseinschränkung beizubehalten und die Beratungen abzuwarten. Die Verwaltung wird zeitnah über die Ergebnisse berichten und anschließend Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreiten.

 

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