Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11647

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Dem Niedersächsischen Sportschützenverband e. V. wird für den Betrieb des Landesleistungszentrums Schießsport in Braunschweig für das Jahr 2019 als Festbetragsfinanzierung eine Zuwendung in Höhe von bis zu 14.700,00 € gewährt.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Leistungsgemeinschaften sowie für den Betrieb von Leistungszentren sowie Landes- und Bundesstützpunkten der jeweiligen Sportfachverbände am Standort Braunschweig Zuwendungen gewähren.

 

Der Niedersächsische Sportschützenverband e. V. beantragt mit Schreiben vom 23. Juli 2019 eine städtische Zuwendung in Höhe von 14.700,00 € für den Betrieb und die Unterhaltung des Landesleistungszentrums Schießsport in Braunschweig, Hamburger Straße 53, im Jahr 2019.

 

Die voraussichtlichen Gesamtausgaben des Landesleistungszentrums Schießsport für Personalkosten, Instandhaltungen und Ersatzbeschaffungen sowie Lehrgangsmaßnahmen und Wettkämpfe belaufen sich laut des vorgelegten Finanzierungsplanes im Jahr 2019 auf 30.000,00 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Niedersächsischen Sportschützenverband e. V. die beantragte städtische Zuwendung wie in den Vorjahren in Höhe von 14.700,00 € in Form einer Festbetragsfinanzierung für den Betrieb und Unterhaltung des Landesleistungszentrums in Braunschweig zu gewähren.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt 2019 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendung zur Verfügung.
 

 

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