Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11552-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 22.08.2019 (19-11552) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Seit Inkrafttreten der Richtlinien zu den Förderprogrammen „Förderung und Schutz von Grünbeständen“ (sogenanntes Baumförder- und Beratungsprogramm) und „Förderung privater und gewerblicher Bauwerks- und Umfeldbegrünung“ (sogenanntes ökologisches Förderprogramm) Ende Juni 2019 wurden bis Stand 28.08.2019 insgesamt 48 Anfragen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern gestellt und beantwortet.

 

Im Rahmen des Baumförder- und Beratungsprogramms wurden bis Ende August 2019 insgesamt 20 Beratungen vor Ort durchgeführt, bei denen 36 Bäume visuell begutachtet wurden.

 

Bei einem Teil der inspizierten Bäume (11) ergab die Begutachtung, dass die Bäume in einem guten Zustand und im Prinzip keine Maßnahmen erforderlich sind. Für den Großteil der begutachteten Bäume (19) wurde zu Baumpflegemaßnahmen geraten, wodurch sich eine Fällung dieser Bäume vermeiden lässt. In wenigen Einzelfällen (6 Bäume) konnte nur eine sehr eingeschränkte Vitalität des Baumes festgestellt werden, weshalb zu einem fachlichen Gutachten bzw. zu einer Fällung des Baumes geraten wurde.

 

Auf Basis dieser durchgeführten Vor-Ort-Beratungen sind bisher zwei Anträge auf finanzielle Bezuschussung für baumpflegerische Maßnahmen für insgesamt vier Bäume gestellt worden. Diese wurden seitens der Verwaltung bewilligt und umfassen Fördergelder in Höhe von insgesamt rund 850 €.

 

Bei dem ökologischen Förderprogramm ist im Gegensatz zum Baumförder- und Beratungsprogramm ein Vor-Ort-Termin keine Fördervoraussetzung. Bis zum jetzigen Zeitpunkt fanden neun Gespräche statt bzw. wurden terminiert. Dabei entfielen vier Beratungen auf eine geplante Dachbegrünung, drei auf das Themenfeld Vorgartenbegrünung sowie je eine auf Innenhofbegrünung und Fassadenbegrünung.

 

Bisher wurden zwei Anträge auf Dachbegrünungen mit einer Gesamtfördersumme von 3.200 € bewilligt. Der Verwaltung liegen derzeit weitere sieben Anträge vor, die jedoch noch unvollständig sind und daher noch nicht abschließend bearbeitet werden konnten. Dabei handelt es sich um drei Anträge auf Flächenentsiegelung sowie je ein Antrag auf Dachbegrünung, Innenhofbegrünung, Vorgartenbegrünung und Baumneupflanzung.

 

Aus Sicht der Verwaltung lässt sich festhalten, dass insbesondere die Beratungsleistungen, die beide Förderprogramme beinhalten, auf starkes Interesse stoßen. Der Grund dafür liegt allem Anschein nach in der Niedrigschwelligkeit und einfachen Handhabe des Angebots. Das notwendige Einholen von mindestens drei Angeboten für die Beantragung einer finanziellen Bezuschussung dagegen ist zeitintensiv, sodass erst in den kommenden Wochen und Monaten von einem Anstieg der Antragszahl ausgegangen wird.

 

Zu Frage 2:

 

Die Stadtverwaltung kann aufgrund der kurzen Anlaufzeit für die beiden Förderprogramme lediglich eine sehr grobe Einschätzung des künftigen Finanzbedarfs für die beiden Förderprogramme geben. Es ist davon auszugehen, dass bei einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit, die zunächst wegen fehlender Planungssicherheit nur marginal erfolgte, ein deutlicher Anstieg an Beratungen und Antragseingängen zu verzeichnen sein würde.

 

Für das Förderprogramm „Förderung und Schutz von Grünbeständen“ würden voraussichtlich Fördermittel zwischen 15.000 bis 20.000 € benötigt. Für das Förderprogramm „Förderung privater und gewerblicher Bauwerks- und Umfeldbegrünung“ wäre der jährliche Finanzbedarf grob geschätzt 75.000 bis 100.000 €.

 

Neben der Bereitstellung von Fördermitteln wäre darüber hinaus die Weiterbeschäftigung der zuständigen technischen Sachbearbeiterin über den 31.12.2019 hinaus notwendig.

 

Zu Frage 3:

 

Nach erfolgter politischer Beratung wurden zwei Artikel in der Braunschweiger Zeitung veröffentlicht, in denen über die neuen Fördermöglichkeiten berichtet wurde. Die daraufhin eingegangenen Nachfragen lassen ein großes Interesse der Bevölkerung an den städtischen Zuschüssen erkennen.

 

Über die Förderprogramme selbst wird auf der städtischen Internetseite informiert. Entsprechende Unterlagen wie Richtlinie und Antragsformular sind dort abrufbar. Weiterhin befinden sich zwei Flyer sowie eine Informationsbroschüre zum Baumförderprogramm (s. Anlage) zurzeit in der Endredaktion und könnten in Kürze gedruckt und verteilt werden. Eine zweite Informationsbroschüre zum ökologischen Förderprogramm wird derzeit erarbeitet. Die Förderprogramme könnten sowohl auf der Internetseite als auch in den Flyern unter den eingängigen Titeln „Baumreich(es) Braunschweig“ und „Gartenreich(es) Braunschweig“ beworben werden.

 

Auf eine breite und umfassende Öffentlichkeitsarbeit seitens der Stadtverwaltung wurde bisher verzichtet, da die Weiterführung der Förderprogramme über das Jahr 2019 nicht gesichert ist. Zudem zeichnet sich ab, dass die bisher eingegangenen Anfragen (insgesamt rd. 48) und erfolgten Beratungen (insgesamt 29) die im Haushalt bereitgestellten Finanzressourcen möglicherweise ausschöpfen könnten. Eine groß angelegte Bewerbung der Förderprogramme ist aus Sicht der Stadtverwaltung nur sinnvoll und wirtschaftlich, wenn über das Jahr 2019 hinaus Fördermittel und Personalressourcen bereitgestellt würden.

 

 

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Anlagen

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