Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11574-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 26.08.2019 (19-11574) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Zuständigkeiten für die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen inklusive der Laubentfernung wird in der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig geregelt (Straßenreinigungssatzung).

 

In der Regel ist die Zuständigkeit für die Reinigung der Geh- und Radwege inklusive Wildkrautentfernung bis zur Bordsteinkante auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. In diesen Fällen unterliegt die Reinigung der Fahrbahn der Stadt Braunschweig und wird durch die ALBA durchgeführt.

 

In einigen Straßen gilt die Übertragung zur Reinigungspflicht der jeweiligen Anlieger bis zur Mitte der Fahrbahn. Hier erfolgt entsprechend keine weitere Straßenreinigung durch die ALBA.

 

Umfang und Häufigkeit der übertragenen Reinigungspflichten sind der Verordnung zur Regelung der Art und des Umfangs der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig zu entnehmen (Straßenreinigungsverordnung).

 

Unerheblich bei der Laubentfernung ist dabei, ob das zu entsorgende Laub von den eigenen Bäumen und Sträuchern, aus der privaten Nachbarschaft oder von städtischen Vegetationsbeständen herrührt. Das Aufstellen von Laubsammelbehältern stellt sich aus Sicht der Verwaltung insofern als nicht umsetzbar dar, da eine Kontrolle über den Ursprungsort nicht geleistet werden kann. Ob es sich um Laub von städtischen Bäumen und Sträuchern handelt ist nicht nachvollziehbar und der damit verbundene Aufwand inklusive anfallender Kosten daher nicht einzuschätzen. Eine Abrechnung aus der Straßenreinigungsgebühr kommt aus diesem Grund nicht in Frage. Somit stellt die Bereitstellung eine freiwillige Leistung dar, die aus dem städtischen Haushalt zu bezahlen wäre.

 

Zusätzlich zu den Biotonnen bietet die ALBA aktuell eine Entsorgung über für 5 € käuflich zu erwerbende 100-Liter-Grünabfallsäcke an, die neben die grüne Tonne gestellt werden können. Darüber hinaus können bis zu 3 m³ Grünabfall im Abfallentsorgungszentrum Watenbüttel oder dem Wertstoffhof Frankfurter Straße angeliefert werden.

Der Preis hierfür beträgt 10 €.

 

 

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