Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11520

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die weltweiten sicherheitspolitischen Entwicklungen der letzten Jahre haben zu einem Umdenk-Prozess auf der Ebene vom Bund (zuständig für den Bereich Zivile Verteidigung (Zivilschutz)) und dem Land Niedersachsen (zuständig für den Bereich Katastrophenschutz) geführt.

 

Spürbar wird dieser Prozess in der Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) der Bundesregierung, der Novellierung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) und dem derzeitigen Aufbau des Niedersächsischen Landesamtes für Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement (NLBK).

 

Ziel der Landesregierung ist es, mit der zukünftigen Schaffung des NLBK, die zeitgemäße Vorbereitung auf gegebene und künftige Herausforderungen sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere auch veränderte landesweite Lagebilder und neue zentrale Zuständigkeiten, ferner ein gestiegener planerisch-konzeptioneller Aufwand u. a. im Zusammenhang mit dem Schutz Kritischer Infrastrukturen und der Zivilen Verteidigung.

 

Die Stadt Braunschweig nimmt derzeit die Aufgaben der Unteren Katastrophenschutzbehörde und darüber hinaus per Verpflichtungsbescheid durch den Bund unterschiedlichste Aufgaben im Bevölkerungsschutz war.

 

Die derzeitig existierenden Planungen und Konzepte sowie die materielle, personelle und finanzielle Ausstattung des Bevölkerungsschutzes orientieren sich an einem überholten sicherheitspolitischen Umfeld Mitte der 90er Jahre. Die o. g. neue Betrachtungsweise macht eine Neuausrichtung und Weiterentwicklung des Bereiches Bevölkerungsschutz innerhalb der Verwaltung notwendig.

 

Von großer Bedeutung für eine zukünftige Ausrichtung des Bevölkerungsschutzes in Braunschweig ist neben einer personellen, finanziellen und organisatorischen Anpassung die Erzeugung des Verständnisses innerhalb der Verwaltung, aber auch in der Politik, dass Bevölkerungsschutz eine Gesamtaufgabe der Verwaltung sein muss und sich nicht auf einen Fachbereich begrenzen lässt.

 

Alle Fachbereiche einschl. der städtischen Gesellschaften müssen ihre Rolle im Rahmen der gesamtstädtischen Gefahrenabwehr kennen und eigene Vorsorgeplanungen betreiben. Der Fachbereich Feuerwehr kann hierbei durch sein breites Fachwissen im Bereiche Risiko- und Krisenmanagement koordinierend, beratend und unterstützend wirken.

 

Ein zeitgemäßer Bevölkerungsschutz sichert die Arbeitsfähigkeit von wichtigen Verwaltungsfunktionen in Krisenzeiten und stellt somit eine Kernaufgabe zur Daseinssicherung dar (Sicherstellung von Staats- und Regierungshandlungen auf kommunaler Ebene).

 

Folgende Aufgabenschwerpunkte werden zukünftig verstärkt betrachtet werden:

 

-          Priorisierte Bearbeitung der eng verbundenen Aufgabenstellungen Trinkwassernotversorgung und Stromausfall zur operativ-taktischen Lagebewältigung

-          Identifizierung, Vorplanung und Ausbildung von „Schattenämtern“ in der Stadtverwaltung zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung.

-          Technische Härtung von Einrichtungen und Einheiten zur Lagebewältigung (u.a. Ersatzstrom-, Kraftstoff-, Lebensmittel-Versorgung usw.)

-          Konzept zur Risiko- und Krisenkommunikation durch die Verwaltung (Flächendeckende Warnung-/Information der Bevölkerung)

-          Planungen von großräumige Evakuierungen bzw. zur Lenkung, Aufnahme- und Unterbringung von größeren Bevölkerungsteilen

-          Ermittlung von Gefahrenlagen für den Bevölkerungsschutz, die durch Klimaveränderungen hervorgerufen werden können

 

Die Verwaltung wird zur Entwicklung dieser Aufgabenschwerpunkte kontinuierlich berichten. Sollten zusätzliche Ressourcen benötigt werden, wird die Verwaltung zu gegebener Zeit entsprechende Vorlagen für die Ratsgremien erstellen.
 

 

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