Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 19-11692
Grunddaten
- Betreff:
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Standorte für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung Änderungsantrag zu 19-11270-01
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- FDP-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.09.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
"Die drei stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen werden an der Wolfenbütteler Straße stadteinwärts und stadtauswärts (zwischen den Eisenbahnbrücken und der Straße Zuckerbergweg) sowie an der Gifhorner Straße (zwischen Schmalbachstraße und Nordhoffstraße) errichtet und betrieben.
In diesem Zuge wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Wolfenbütteler Straße stadtein- und auswärts zwischen Eisenbütteler Straße und Beginn A36 auf 60 Stundenkilometer erhöht.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung: Es handelt sich bei der betroffenen Strecke um einen gefahrenarmen Abschnitt. Sie ist vierspurig ausgebaut, hat kaum direkte Anwohner und nur eine Fußgängerampel. Aktuell wird häufig deutlich schneller als 50 gefahren (wie die verdeckte Messung der Stadt zeigt), und dies nicht nur von notorischen „Rasern“. Bei 50km/h zu blitzen, würde nicht nur diese Raser erwischen, sondern auch die überwiegende Mehrheit der anderen Autofahrer, die sich dem Verkehrsfluss und den Gegebenheiten an dieser Stelle anpassen. An einer so übersichtlichen Strecke sorgt ein Blitzer daher nicht für mehr Sicherheit, sondern vor allem für mehr Einnahmen. Mit Tempo 60, dieses dann auch gerne kontrolliert, würde man den Straßenverhältnissen Rechnung tragen, ohne große Nachteile befürchten zu müssen.
