Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11598-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Alarm-App KATWARN
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Feuerwehrausschuss
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
11.09.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 29.08.2019 [19-11598] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Alarm-App „KATWARN“ wird durch die Stadt Braunschweig bislang nicht genutzt. Vor diesem Hintergrund können zu Braunschweiger Nutzer*innen keine Angaben gemacht werden.
Eine Recherche bei Facebook hat ergeben, dass sich rund 1.500 Nutzer*innen über die Facebook-Seite von KATWARN über aktuelle Ereignisse informieren. Eine Unterscheidung nach regionalem Nutzerverhalten ist indes nicht möglich.
Zu Frage 2:
Siehe hierzu Beantwortung zu Frage 1.
Zu Frage 3:
Die Stadt Braunschweig nutzt seit dem 1. November 2016 die WarnApp „NINA“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), um gezielte Warnungen bezogen auf den eigenen Bereich einzubringen. Hierüber wird auf der Internetseite der Stadtverwaltung informiert. Die App ist kostenlos. Der App-Nutzer kann in der App verschiedene Orte hinterlegen, die für ihn interessant sind (z.B. Wohnort, Arbeitsort, Wohnorte von Angehörigen). Alle Warnungen für diese Orte werden als Push-Benachrichtigung abonniert. Das bedeutet, dass unmittelbar nach Bekanntgabe der Warnmeldung die App-Nutzer mit einer Benachrichtigung auf ihrem Smartphone informiert werden.
Neben den Unteren Katastrophenbehörden können auch die Lage- und Führungszentren der Bundesländer überregionale Warnungen einstellen. Des Weiteren werden auch Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwassermeldungen als Warnungen verschickt. Diverse Einstellmöglichkeiten ermöglichen dem Nutzer die App an seine Bedürfnisse anzupassen.
…
Die App stellt aus Sicht der Verwaltung ein zielführendes Instrument zur Warnung und Information der Bevölkerung im Katastrophenfall dar.
Weitere Warn-Apps wie das o. g. „KATWARN“ oder „BIWAPP“ können nur genutzt werden, wenn die angebotene Leistung bei den kommerziellen Vertreibern der Apps käuflich erworben wird. Vor dem Hintergrund des aktuellen Verwaltungsmodernisierungs- und Haushaltsoptimierungsprozesses werden durch die Verwaltung daher hierzu vorerst keine Überlegungen angestellt.
