Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11600-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Fortschreibung des Katastrophenschutzplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Beantwortung
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11.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 29.08.2019 [19-11600] wird wie folgt Stellung genommen:
Zur Beantwortung der Anfrage wird Folgendes vorausgeschickt:
Der KatS-Plan ist eine umfangreiche Datensammlung, in der u. a. sämtliche Einsatzkräfte, Ausrüstungen, Sofortmaßnahmen, Verantwortlichkeiten, Nachbarbehörden, Verweise auf Sonderpläne und auch Krankenhauskapazitäten aufgeführt sind. In Braunschweig sind darüber hinaus auch die namentliche Benennung der Mitglieder des Katastrophenschutzstabes der Stadt, verbunden mit sämtlichen dienstlichen und privaten Kontaktdaten ein Bestandteil.
Zu Frage 1:
Für die Fortschreibung des Katastrophenschutzplanes der Stadt Braunschweig, nach § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Katstrophenschutzgesetzes, erhält die Verwaltung von Bund und Land keine Unterstützung.
Zu Frage 2:
Frei zugängliche Informationsmöglichkeiten zum Katastrophenschutzplan der Stadt Braunschweig gibt es aufgrund von Datenschutzvorgaben nicht.
Zu Frage 3:
Der Katastrophenschutzplan der Stadt Braunschweig wird ständig aktualisiert und fortgeschrieben. Hierunter sind sowohl Datenaktualisierungen als auch das Hinzufügen neuer Bereiche zu verstehen. Durch Landeserlass sind die Ordnungsziffern in allen Katastrophenschutzplänen in Niedersachsen einheitlich. Neue Bereiche werden durch das Land verfügt. Derzeit findet eine umfassende Aktualisierung statt, die mindestens noch ein Jahr in Anspruch nehmen wird.
Eine öffentliche Bekanntgabe des Katastrophenschutzplanes ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgesehen, da, wie eingangs beschrieben, personenbezogene Daten enthalten sind und diese Daten nur im Katastrophenfall an die berechtigten Behörden vermittelt werden.
