Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11657
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung "Brinkwiesen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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25.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG.
Gemäß einer vorliegenden Bauplanung soll das Grundstück gegenüber den Grundstücken Auf dem Anger 5A bis 5D (s. Anlage) mit mehreren Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern bebaut werden. Die Bebauung soll durch eine private Straße, ausgehend von der Straße Auf dem Anger, erschlossen werden.
Die Benennung einer Straße auf privatem Grund ist grundsätzlich möglich, wenn die betroffenen Eigentümer der Benennung zustimmen und die Orientierungssituation verbessert wird.
Maßgebliche Ziele der Straßen- und Wegebenennung sind die Sicherung einer einfachen und eindeutigen Orientierung sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (z.B. bei Einsätzen von Rettungsfahrzeugen). Eine separate Benennung der Erschließungsstraße unterstützt die Einhaltung der o. g. Ziele. Die Verwaltung schlägt den Namen „Brinkwiesen“ vor.
Die Hausnummerierung und damit die endgültige Lagebezeichnung der geplanten Bebauung kann sich in diesem Fall nicht sinnvoll in das direkte Umfeld einfügen. Längs der Straße Auf dem Anger sind zwischen den Hausnummer 4A und 5A bereits viele Hausnummern der Nummer 4 mit Buchstabenzusätzen eingeplant. Weitere Hausnummerierungen dieser Art sind aufgrund der neuen Bebauung entweder mangels der Anzahl an vorhandenen Buchstaben nicht mehr möglich oder nicht kalkulierbar. Infolgedessen könnte es immer wieder zu Änderungen in den Lagebezeichnungen einzelner Grundstücke kommen. Dies wird durch eine separate Straßenbenennung verhindert. Sollten durch die Privatstraße erschlossene neue Grundstücke entstehen, können die zuzuordnenden Hausnummern einfach mit Buchstabenzusätzen ergänzt werden. Eine eindeutige, einfache Orientierung wäre so gewährleistet.
Der Name „Brinkwiesen“ leitet sich aus dem Begriff Brink einer in Nord- und Nordostdeutschland in vielen Dörfern leicht erhöhte Stelle in der Nähe des Dorfes ab. Diese Siedlungsstellen waren vom Boden her minderwertig und lagen meistens ungeschützt. Die Brinksitzer oder Freien zählten nicht als Bauern und hatten keinen Anteil an den besseren Ackerflächen. Sie hatten aber geringen Bodenbesitz und von daher auch Stimmrecht in der Gemeinde. Sie arbeiteten meistens zusätzlich als Handwerker im Dorf, da es auf dem Lande möglich war, ein Handwerk außerhalb der strengen Regelungen der Zünfte auszuüben.
Der vorgeschlagene Straßenname hat nach Auskunft des Heimatpflegers einen direkten, historischen Ortsbezug zu Bienrode. Die örtliche Zuordnung unterstützt somit die historische Verbundenheit. Ergänzend haben die Straßennamen im Umfeld (Auf dem Anger, Mooranger, Maschweg, Im Großen Moore, etc.) einen topographischen Bezug und sind aus alten Flurnamen abgeleitet. Der Benennungsvorschlag fügt sich zur Vororientierung somit in diesen benachbarten Themenbereich ein.
Die Verwaltung regt in Abstimmung mit dem Heimatpfleger an, die Straße mit dem Namen „Brinkwiesen“ zu benennen. Der Eigentümer stimmt diesem Benennungsvorschlag ausdrücklich zu.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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824,5 kB
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