Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-11706

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß niedersächsisches Straßengesetz obliegt die Reinigung von Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Gemeinden. Zu klären wäre, ob sich Unterschiede nach der Umwidmung von der Bundes- zur Landesstraße für Anwohner ergeben.

 

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, den Bezirksrat darüber zu informieren, ob nach der Umwidmung der Bundesstraße 248 in die Landesstraße 295 sich Änderungen bzgl. der Straßenreinigungsgebühren für die Anlieger der Berliner Heerstraße ergeben und welche rechtliche Grundlage dem zu Grunde liegt.

 

gez.

Stefan Jung,

Vorsitzender der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, BIBS im Stadtbezirksrat 114

 

 

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