Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10630-01
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung eines streckenbezogenen Tempo 30 und Fahrbahnverengungen auf dem westlichen Madamenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Dr. Gromadecki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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24.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.04.2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Verwaltung hat exemplarisch in dem Bereich Kreuzung Kleine Kreuzstraße/ Madamenweg Geschwindigkeitsmessungen auf dem Madamenweg durchgeführt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich ca. 97 % der Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h halten.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt.
Für die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung müssen bestimmte Voraussetzung nach der StVO erfüllt sein. So muss beispielsweise aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Für die genannten Abschnitte des Madamenwegs liegen keine Hinweise auf das Bestehen einer derartigen Gefahrenlage vor.
Die dortige innerörtliche Verkehrsführung des Madamenwegs ist vergleichbar mit zahlreichen anderen im Stadtgebiet, auf denen auch ohne eine Geschwindigkeitsbeschränkung der Verkehr problemlos funktioniert. Aus den genannten Gründen ist eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht zulässig und auch nicht erforderlich. Zudem befinden sich im östlichen Abschnitt des Madamenweges bis zur Autobahnbrücke vier Querungshilfen die unter anderem auch zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen.
Zu 2.:
Die Situation ist nicht mit der an der Rudolfstraße vergleichbar.
Der Madamenweg kann - anders als die Rudolfstraße, wo beidseitig dauerhaft Fahrzeuge parken, gut eingesehen werden.
Zudem sind die Verkehrsmengen am Madamenweg deutlich geringer als z. B. in der Rudolfstraße.
Die Verwaltung sieht daher derzeit keine Notwendigkeit, über die eine schon vorhandene Einengung hinaus, weitere im westlichen Bereich des Madamenweges anzuordnen um die Fahrbahn zu verengen.
