Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-07913-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 222 vom 19.04.2018:

 

Der Stadtbezirksrat beantragt das Aufstellen eines Halteverbotsschildes (eingeschränktes Halteverbot) im Bereich der Eingangstür der Sporthalle Timmerlah.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Fachbereich Stadtgrün und Sport hat nach der Begutachtung der Sachlage beschlossen, ein Verkehrszeichen 283 (Halteverbot) nach StVO mit dem Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ nach § 12 Abs. 1 Nr. 8 StVO aufstellen zu lassen.

 

Begründung:

 

Die Kombination der Verkehrszeichen gewährleistet Rettungswagen zu jeder Zeit eine ständig freigehaltene Zu- und Durchfahrt zu der Sporthalle in Timmerlah (vgl. Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-NBauO) vom 26. September 2012, § 1 Zuwegung (zu den §§ 4, 14 und 33 NBauO)).

 

 

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