Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-07913-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Halteverbotsschildes im Bereich der Eingangstür der Sporthalle Timmerlah
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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26.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 222 vom 19.04.2018:
Der Stadtbezirksrat beantragt das Aufstellen eines Halteverbotsschildes (eingeschränktes Halteverbot) im Bereich der Eingangstür der Sporthalle Timmerlah.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Fachbereich Stadtgrün und Sport hat nach der Begutachtung der Sachlage beschlossen, ein Verkehrszeichen 283 (Halteverbot) nach StVO mit dem Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ nach § 12 Abs. 1 Nr. 8 StVO aufstellen zu lassen.
Begründung:
Die Kombination der Verkehrszeichen gewährleistet Rettungswagen zu jeder Zeit eine ständig freigehaltene Zu- und Durchfahrt zu der Sporthalle in Timmerlah (vgl. Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-NBauO) vom 26. September 2012, § 1 Zuwegung (zu den §§ 4, 14 und 33 NBauO)).
