Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 19-11720
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschilderung am Geitelder Wald
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 222
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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Entscheidung
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26.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschilderung am Geitelder Wald ist verwirrend und nicht komplett nachvollziehbar. Von Geitelde kommend, in Richtung Rüningen fahrend, stehen kurz nach dem Ortsausgangsschild zwei Tempo 70 Schilder. Dies bedeutet, das am Wald aus dieser Richtung Tempo 70 gefahren werden soll. Vor der Kurve am Ende des Waldes befindet sich keine Geschwindigkeitsvorgabe.
Aus Richtung Rüningen kommend steht vor der Kurve am Wald ein Tempo 60 Schild, was bedeutet, dass von dieser Seite in der Kurve Tempo 60 gefahren werden sollte und für die Strecke am Wald gibt es keine weitere Beschilderung.
Eine einheitliche Regelung und Geschwindigkeitsreduzierung wäre wünschenswert und könnte bei Wildunfällen vorbeugen.
gez.
Julia Kark
