Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11425-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Elektromobilitätskonzept für den Konzern Stadt Braunschweig - Ziele und Umsetzungsempfehlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:
1.) In Abschnitt 1 (Zukünftiger Orientierungsrahmen für die Organisation der dienstlichen Mobilität innerhalb der Stadtverwaltung Braunschweig) wird bei Buchstabe C der Beschlusstext folgendermaßen ergänzt:
- Die Planung und Umsetzung der unter 3.) Arbeitsprogramm 2020 - 2022 genannten Maßnahmen wird von der Personalvertretung eng begleitet. Hierzu wird eine dauerhafte Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Personalvertretung und der Fachverwaltung gebildet.
2.) In Abschnitt 2 (Zukünftiges Verfahren) wird bei Buchstabe A der Beschlusstext folgendermaßen ergänzt:
- Die Verwaltung legt den zuständigen Ratsgremien vor der Umsetzung der im Arbeitsprogramm 2020 - 2022 genannten Maßnahmen diese zur Entscheidung vor.
3.) In Abschnitt 2 (Zukünftiges Verfahren) wird bei Buchstabe B der erste Satz gestrichen.
4.) In Abschnitt 3 (Arbeitsprogramm 2020 - 2022) wird dem bisherigen Beschlusstext folgender Satz vorangestellt:
- Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen und Empfehlungen sollen von der Verwaltung in den kommenden drei Jahren vorrangig umsetzungsreif vorbereitet und nach Entscheidung durch die Ratsgremien realisiert werden.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Ergänzungsvorlage greift mit dem geänderten Beschlusstext die Diskussion aus den Ausschussberatungen auf und präzisiert das weitere Vorgehen.
Als Anlage ist der Ergänzungsvorlage die Darstellung des Prozesses der Beteiligung und Einbindung der Personalvertretung während der Konzepterstellung sowie der diversen verwaltungsinternen Kommunikations- und Informationsaktivitäten beigefügt. Gesetzliche Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung gemäß Niedersächsischem Personalvertretungsgesetz bestanden während der Phase der Konzepterarbeitung nicht. Gleichwohl gab es die in der Anlage dargestellte umfassende Beteiligung und Einbindung der Personalvertretung in Anwendung des Grundsatzes der vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Sollten vor der Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen gesetzliche Mitbestimmungstatbestände erfüllt sein, werden vor einer Entscheidung durch den Rat entsprechende Mitbestimmungsverfahren durchgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,3 kB
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