Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 19-11740
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag zu TOP 29.4 "Erhalt der Rotbuche in Waggum"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat sich bereits in ihrer Stellungnahme vom 02.09.2019 (DS 19-11559-01) skeptisch zur Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Sicherstellung nach § 22 Abs. 3 BNatSchG im Falle der Rotbuche auf dem Grundstück Bienroder Straße 1 in Braunschweig-Waggum geäußert. Sie hat insbesondere ausgeführt, dass nach ihrer rechtlichen und naturschutzfachlichen Prüfung eine solche einstweilige Sicherstellung nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht erforderlich ist, da bereits in einem anderen, mittlerweile bestandskräftigen Verwaltungsakt, nämlich der erteilten Baugenehmigung, durch Nebenbestimmungen dem Schutz und dem dauerhaften Erhalt des Baumes Rechnung getragen wurde. Wird aber die Erforderlichkeit verneint, liegen die allgemeinen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für eine einstweilige Sicherstellung nicht vor. Eine einstweilige Sicherstellung nach § 22 Abs. 3 BNatSchG wäre daher rechtlich anfechtbar, wie die Verwaltung in ihrer Stellungnahme vom 10.09.2019 (DS 19-11559-02) erneut betont.
In beiden Stellungnahmen hat die Verwaltung zudem ausführlich dargelegt, welche konkreten Maßnahmen sie zum Erhalt der Rotbuche unternommen hat.
Mit dem o. g. Beschlusstext soll sowohl den rechtlichen Bedenken der Verwaltung als auch dem Anliegen des Antragstellers des Ursprungsantrags Rechnung getragen werden. Der Beschlusstext geht zurück auf die Diskussion im Verwaltungsausschuss am 10.09.2019. Anders als für die einstweilige Sicherstellung ist ein Vorbehaltsbeschluss nach § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG für diesen Beschlusstext nicht erforderlich.
Gez. Nicole Palm
