Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10474

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Bau der veränderten Taxenzufahrt an der Volkswagen Halle entsprechend der Anlage 1 wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 (3) Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Bau der veränderten Taxenzufahrt um eine Maßnahme an einer überbezirklichen Straße, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

Anlass

 

Das Taxengewerbe fordert an der Halle einen Taxenstandplatz im unmittelbaren Sichtfeld der Ausgänge und beklagt, dass die Taxen am heutigen Standort nicht wahrgenommen würden.

 

Planung

 

Die Planung verfolgt den Ansatz den Taxenstandort weiter in das Sichtfeld der Ausgänge zu verlegen, jedoch die Befahrung des ganzen Platzes durch Taxen aus Gründen der Verkehrssicherheit zu verhindern. Die Taxen sollen etwa an gleicher Stelle wie heute auf das Gelände der Halle fahren (hier sind keine Bauarbeiten notwendig). Danach umrunden die Taxen eine vorhandene Grünfläche, die geringfügig überbaut werden muss. Die erste Warteposition der Taxen befindet sich von den Ausgängen aus gut sichtbar zwischen der Grünfläche und der Pollerreihe, die das nicht gewollte Befahren des gesamten Platzes verhindern sollen. Das Nachrücken der Taxen ist unproblematisch möglich. Nach Aufnehmen der Fahrgäste biegen die Taxen über eine neu zu bauende Zufahrt nach rechts auf die Konrad-Adenauer-Straße ein und können umwegarm alle Ziele in den verschiedenen Fahrtrichtungen erreichen.

Die Planung wurde mit der Stadthallenbetriebsgesellschaft als Betreiberin der Halle abgestimmt.

 

Für diese Planung ist das Versetzen von zwei Senkelektranten, das Umsetzen einer Informationsstele und eines Beleuchtungsmasten, das Setzen von Pollern, das Befestigen des Unterbaus im Randbereich der Grüninsel und die Schaffung einer neuen Grundstücksausfahrt in größerem Umfang erforderlich, weil der Höhenunterschied des Fahrbahnniveaus zu dem Doppelbord einen großen Anpassungsbereich notwendig macht.

 

Finanzierung und Umsetzung

 

Die Kosten der Verlegung der Taxenzufahrt werden ca. 30.000 € betragen. Die benötigten Haushaltmittel stehen im Haushalt unter 4S 660020.00.505 zur Verfügung.

 

Der Bau erfolgt in 2020.

 

 

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Anlagen

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