Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11602-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Vor dem Haus Sophienstraße 12 befindet sich ein Verkehrsschild, welches ein temporäres Parkverbot (Montag bis Freitag von 09.00 bis 19.00 Uhr, samstags von 09.00 bis 16.00 Uhr) für den Parkraum unmittelbar vor dem Gebäude ausweist. In diesem Haus befanden sich früher ein Pizza-Lieferservice sowie eine Fahrschule, die jedoch beide vor einiger Zeit geschlossen haben. Im Allgemeinen herrscht auch auf dieser Straße ein großer Bedarf an Parkplatzen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1. Ist der Verwaltung bekannt, ob in den Räumlichkeiten der Sophienstraße 12 wieder eine gewerbliche Nutzung angestrebt wird/beantragt wurde?

2. Wenn ja, erforderte diese gewerbliche Nutzung die Einschränkung des Parkens?

3. Wenn nein, welche Funktion hat die Ausweisung des eingeschränkten Parkverbotes vor diesem Haus noch?

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 30. August 2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1: Nein.

 

Zu Frage 2 und 3:

 

Mittlerweile befindet sich die Fahrschule nicht mehr in den Räumlichkeiten der Sophienstraße 12, so dass das zeitlich eingeschränkte Haltverbot nicht mehr benötigt wird. Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Entfernung des zeitlich eingeschränkten Haltverbots angeordnet.


 

 

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