Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-10737-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherheit am Parkhaus Güldenoffice
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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01.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 22.05.2019 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG:
Der Bezirksrat regt an,
- die Beschilderung an den beiden Ausfahrten der Parkgarage Güldenoffice um ein deutliches Hinweisschild „nur nach rechts abbiegen“ zu erweitern,
- vor der Parkgarage Güldenoffice eine Verdeutlichung vorzunehmen, dass die Straße nicht aus der Parkgarage passiert werden darf.
Beispielsweise durch: Fähnchen oder unmissverständliche Straßenmarkierungen auf der Fahrbahn.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.:
An der Ausfahrt der Parkgarage „Güldenoffice“ wurde das Verkehrszeichen 209-20 „vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts“ am Fahrbahnrand aufgestellt.
Zu 2.:
Südlich der Fußgängerquerungsinsel Malertwete / Eulenspiegeltwete, vor der Parkgarage „Güldenoffice“, wurde die durchgezogenen Markierungslinie erneuert, um das Abbiegegebot aus der Parkgarage „Güldenoffice“ zu verdeutlichen.
