Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11744
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellung für das Vorhaben "Bahnhof Braunschweig-Gliesmarode: Änderung der Verkehrssituation von Bahn-km 56,200 bis 56,738 der Strecke 1722 Celle-Braunschweig in der Stadt Braunschweig" Anhörungsverfahren - Stellungnahme Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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25.09.2019
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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01.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 b Hauptsatzung. Danach ist die Zustimmung zu städtischen Stellungnahmen in Planfeststellungsverfahren auf den Planungs- und Umweltausschuss übertragen.
Inhalt
Für das Bauvorhaben werden ausschließlich Grundstücke der DB beansprucht.
Am Bahnhof Gliesmarode wird der Mittelbahnsteig an den Gleisen 2 und 3 erneuert. Daneben erhält der Bahnsteig ein Wetterschutzhaus, welches mit einer Infovitrine, einem Rollstuhlplatz und zwei Sitzbänken ausgestattet ist. Der Mittelbahnsteig wird über eine
ca. 100 m lange Rampenanlage und eine Personenunterführung zukünftig barrierefrei und behindertengerecht erschlossen. Die Wegeleit und Informationssysteme und die Bahnsteigausstattung werden entsprechend ergänzt. Das Gleis 1 wird zurückgebaut.
Verfahren
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt auf Antrag der DB Station & Service AG ein Planfeststellungsverfahren durch.
Für das o. g. Vorhaben wurden die Planfeststellungsunterlagen vom 26.08.2019 bis zum 25.09.2019 öffentlich ausgelegt und die Stadt Braunschweig aufgefordert, bis zum 10.10.2019 zu dem Plan aus ihrem Aufgabenbereich Stellung zu nehmen.
Die vorgesehene Stellungnahme der Stadt ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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127,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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667,9 kB
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