Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 19-10791-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und BiBS vom 07.05.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Gemäß den Auszügen aus den städtischen Liegenschaftskarten ist der vorhandene Lärmschutzwall vollständig der Straßenparzelle zugehörig. Die Zuständigkeit für die Landesstraße L 633 liegt bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Verwaltung hat den Hinweis an die Straßenmeisterei Schöppenstedt weitergeleitet.

 

Die ALBA Braunschweig GmbH hat den Bereich kontrolliert und mitgeteilt, dass der Komposthaufen beseitigt wurde.
 

 

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Anlagen

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