Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11628-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schrägparken auf der Bürgerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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24.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:
Die Grundanforderungen an Anlagen des Fußverkehrs liegen in diesem Bereich bei einer Breite von 2,50m.
In der Bürgerstraße befindet sich eine Grundschule, hier ist davon auszugehen, dass Kinder in fußläufiger Entfernung sichere und ausreichend dimensionierte Fußgängeranlagen antreffen müssen. Deshalb sieht die Verwaltung davon ab, die Grundanforderungen zu unterschreiten.
Unter Berücksichtigung des vorhandenen Straßenquerschnitts und der Mindestfahrbahnbreite von 5,50m besteht somit keine Möglichkeit auf der Ostseite der Bürgerstraße die Parkplätze schräg anzuordnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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