Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11210-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates vom 02.07.2019:

Die Querungshilfe Rudolfstraße wird durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung (Schild/Piktogramm o. ä.) ergänzt. (Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)

 

Entscheidung über den Vorschlag des Stadtbezirksrates nach § 94 (3) NKom VG:

 

Zur optischen und frühzeitigen Erkennbarkeit der Querungshilfe werden Sperrflächen vor den östlichen Inselköpfen auf der Fahrbahn aufgetragen und zwei Verkehrszeichen (Parken mit Parkscheibe) am westlichen Fahrbahnrand versetzt aufgestellt.

 

Begründung:

Dies gewährleistet gute Sichtverhältnisse sowohl für die querenden Personen als auch für die Kraftfahrzeuge.

 

 

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