Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-11827
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumschutz - geplante Naturdenkmal-Sammelverordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
30.10.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat die angekündigte Verordnung zur Sicherung von Bäumen als Naturdenkmal im Entwurf bereits fertiggestellt und das interne Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren gestartet. Über dieses Vorhaben wurde bereits berichtet (vgl. die Mitteilungen Drs. 17-05241-01, Drs. 18-09237-01 sowie Drs. 19-11559-01).
Mit der Unterschutzstellung als Naturdenkmal sollen entsprechend wertvolle und prägende Bäume im Stadtgebiet einen besonders starken naturschutzrechtlichen Schutz erhalten.
Bisher sind in Braunschweig 10 Bäume als Naturdenkmal gesichert. Die meisten dieser Verordnungen stammen aus den 1960-er Jahren; der letzte wurde 1987 unter Schutz gestellt.
Die jetzige Verordnung sieht für die anstehende Tranche bisher über 40 potenzielle Naturdenkmäler vor, die im Sinne des § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) u. a. aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit als besonders erhaltenswert eingestuft wurden.
Die nähere Begründung leitet sich auch aus den ökologischen Werten, dem positiven Beitrag zur lokalen Klimaverbesserung sowie dem häufig ästhetisch-prägenden Erscheinungsbild in den Quartieren ab.
Mit der beabsichtigten neuen Sammel-Verordnung wird die bisherige Zahl nun auf einen Schlag mehr als vervierfacht.
Das verwaltungsinterne Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren wurde am 19. September 2019 gestartet. Die Rückäußerungen der Fachdienststellen werden bis zum 18. Oktober 2019 erwartet.
Im Anschluss wird der verwaltungsabgestimmte Entwurf der Verordnung in das externe Beteiligungsverfahren u. a. mit den Grundeigentümern gegeben. In Abhängigkeit von den Reaktionen aus dieser Abfrage sind ggf. Nacharbeiten und eine nochmalige, finale Überarbeitung des Verordnungsentwurfes erforderlich.
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens soll der Verordnungsentwurf in die betroffenen Stadtbezirksräte, die Ausschüsse und den Rat zur Beschlussfassung gegeben werden.
Sofern sich keine Verzögerungen im o. g. Ablauf ergeben ist anvisiert, die Stadtbezirksräte ab Januar 2020 zu beteiligen, so dass der Rat frühestens im März 2020 beschließen kann.
