Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11479-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 12.08.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Sanierungsmaßnahmen:

Die vorhandene bituminöse Fahrbahn der K 31 wurde auf einer Länge von ca. 1,5 km und in einer Breite von i. M. 1,40 m in den Seitenbereichen saniert. Zudem wurde eine Deckensanierung auf ganzer Fahrbahnbreite in zwei Teilabschnitten von rd. 450 m und rd. 250 m ausgeführt. Die Arbeiten wurden im Wesentlichen in der Zeit der Sommerferien ausgeführt, die Verkehrsfreigabe ist am 06.09.2019 erfolgt.

Um, mit Blick auf einen möglichen mittelfristigen Neubau, nicht unnötig Haushaltsmittel einzusetzen, wurden nur die für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit aktuell zwingend notwendigen Arbeiten durchgeführt.

 

Neuplanung:

Wegen des grundlegend schlechten Fahrbahnzustandes wird mittelfristig eine Grundsanierung der Straße erforderlich werden. Diese ist bisher nicht geplant und nicht finanziert. Im Zuge der Projektvorbereitung wird auch geprüft werden, inwieweit die Fahrbahnbreite verändert und ob evtl. ein Geh- und Radweg parallel zur Straße angelegt werden kann und sollte. Eine Planung würde zu gegebener Zeit in die politische Beratung gegeben. Bei einer Umplanung gegenüber dem Bestand wäre zudem ein Planfeststellungsverfahren unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Flora und Fauna erforderlich. Parallel wären Grunderwerbsfragen zu klären.

 

Üblicherweise muss bei einer derartigen Maßnahme mit einem Zeitfenster von ca. 6 bis 8 Jahre gerechnet werden. Die Projektkosten würden, je nach Umfang, grob geschätzt bei 5 -10 Mio. € liegen.

 

Umleitung des Radverkehrs:

Der Weg durch den Querumer Forst ist ein Privatweg. Eine Umleitung der Stadt Braunschweig kann aber grundsätzlich nur über öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen werden. Dennoch kann dieser Weg selbstverständlich genutzt werden.
 

 

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