Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11749-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewertung der Sanierungsarbeiten K31
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Dr. Gromadecki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 113 Hondelage
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zur Kenntnis
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30.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 18.09.2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1.:
Ziel der ausgeführten Sanierungsarbeiten auf der K 31 war die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Hierzu wurden die Fahrbahnrandbereiche einschließlich des Bankettstreifens auf einer Länge von ca. 1,5 km beidseitig ertüchtigt. In einem weiteren 450 m langen Teilabschnitt wurde die Fahrbahndecke mittels einer Oberflächenbehandlung saniert, während auf einem 250 m langen Abschnitt der komplette Austausch des vorhandenen bituminösen Aufbaus erfolgte.
Unter haushaltstechnischen und wirtschaftlichen Aspekten konnten nur Teilbereiche des bituminösen Aufbaus saniert werden. Ein grundhafter Ausbau über die kompletten 3,3 km lange Strecke war finanziell nicht darstellbar.
Die vor Ort ausgeführten bautechnischen Sanierungsmaßnahmen wurden mangelfrei hergestellt. Das gewollte Ziel der Instandsetzungsmaßnahme ist erreicht.
Zu Frage 2.:
Die Wiederherstellung von Markierungen nach einer Fahrbahndeckensanierung erfolgt im Rahmen des Dienstleistungsvertrages durch die BELLIS GmbH. Bei aufwändigeren Markierungsarbeiten werden in der Regel Vormarkierungen angelegt. Dies wurde hier nicht gemacht. Der Markierer des Fahrbahnrandes orientierte sich stattdessen bei der Herstellung stellenweise an der vorhandenen Fahrbahnkante. Diese ist anbaufrei (ohne Entwässerungs-rinne) hergestellt worden. Die Herstellung einer Markierung erfolgt in der Regel unabhängig vom Fahrbahnrand.
Die extrem ungerade Markierung entsprach selbstverständlich nicht den Richtlinien und konnte somit nicht abgenommen werden. Die Mängel wurden bis auf ein nach den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M13) tolerierbares Maß beseitigt.
Zu Frage 3.:
Die Beschränkung auf 40 km/h bleibt bestehen.
