Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11250

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Planung und dem Bau der Querungshilfe Cyriaksring in Höhe der Blumenstraße (siehe Anlage) wird zugestimmt. Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von ca. 100.000 € erfolgt aus Städtebaufördermitteln.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus

§ 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit. a und e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Die Querungshilfe Cyriaksring liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Westliches Ringgebiet – Programmteil Soziale Stadt“, wonach der Planungs- und Umweltausschuss über den Einsatz von Städtebaufördermitteln beschlusszuständig ist. Außerdem handelt es sich beim Cyriaksring um eine überbezirkliche Straße, für die ebenfalls der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

2. Anlass für die Querungshilfe

 

Im Rahmen der Beratung der DS 18-08081 im Stadtbezirksrat wurde seinerzeit angeregt, eine Querungshilfe über den Cyriaksring im Bereich Blumenstraße-Helenenstraße zu planen, da die Abstände zwischen den gesicherten Übergängen relativ groß seien und ein erheblicher Querungsbedarf konstatiert wurde. Diese Anregung war auch schon in der Bürgerinfo und im Sanierungsbeirat Thema gewesen.

Die Verwaltung hatte sich in der DS 18-08081-01 inhaltlich der Anregung angeschlossen, zum damaligen Zeitpunkt jedoch keine Finanzierung und keinen Realisierungszeitpunkt benennen können.

 

3. Planung der Querungshilfe

 

Im unmittelbaren Bereich der Blumenstraße wird der Bau einer Querungshilfe (siehe Anlage) vorgeschlagen. Die Wahl fiel auf diese Stelle, weil die Straßenbreite im Bestand hier noch etwas größer ist als für 4 Fahrstreifen benötigt wird, die Querungsstelle in unmittelbarer Nähe der Blumenstraße und der Laffertstraße liegt und damit den bisherigen Bereich ohne gesicherte Querung (Frankfurter Platz/Münchenstraße) fast hälftig teilt.

 

Im Bereich der nord-östlichen Seite des Cyriaksrings wird die Bordlinienführung beibehalten und auf dem bisherigen Parkstreifen eine Aufstellfläche für Fußgänger geschaffen. Aufgrund der erforderlichen Sichtbeziehungen und der Führung der Fahrradfahrenden von der Laffertstraße zur Querungshilfe entfallen zwei Parkplätze und ein Baum. Es schließt sich eine zweistreifige Richtungsfahrbahn von 6,50 m Gesamtbreite an. In der Mitte der Straße wird eine mit Hochborden eingefasste Mittelinsel mit einer Breite von 4,00 m und einer Aufstelllänge von 2,50 m geschaffen. Es schließt sich dann die Gegenrichtungsfahrbahn ebenfalls in einer Breite von 6,50 m an.

 

Um den Platz für die zusätzliche Querungsinsel in der Straße zu generieren, musste der süd-westliche Straßenrand in die Nebenflächen verzogen werden. Hier sind ausreichende Flächen vorhanden, so dass es gelingt den Gehweg und den Radweg anzupassen und zusätzlich noch eine Aufstellfläche für die querenden Fußgänger zu schaffen.

 

Die Wertstoffsammelstation braucht einen neuen Standort, weil der die Wertstoffe abholende LKW dort längere Zeit steht und die Sichtbeziehung auf den Überweg erheblich verschlechtert. Ein sicherer Standort für die Wertstoffsammelstation wurde etwas weiter nördlich auf derselben Straßenseite gefunden.

 

Die Planung ist geeignet, die Querung des stark befahrenen Cyriaksrings an dieser Stelle zu ermöglichen und stellt damit einen großen Beitrag zur Reduzierung der Barrierewirkung dieser Hauptverkehrsstraße dar.

 

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Am 24.10.2019 soll der interessierten Öffentlichkeit unmittelbar vor der Sitzung des Sanierungsbeirates die Maßnahme vorgestellt werden. Zu der Veranstaltung wird öffentlich über die Medien eingeladen. Über die Diskussionsergebnisse wird im Sanierungsbeirat und in den nachfolgenden Gremien mündlich berichtet werden. Der Sanierungsbeirat „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ wird in die Beratungsfolge mit seiner Sitzung am 24.10.2019 einbezogen.

 

5. Kosten und weiteres Vorgehen

Für die Querungshilfe werden die Kosten auf ca. 100.000 € geschätzt. Die Kosten werden zu zwei Dritteln aus Städtebauförderungsmitteln finanziert, ein Drittel verbleibt als städtischer Eigenanteil. Die Mittel sind im Teilhaushalt des Fachbereiches 61 im Projekt 4S.610009 „Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt“ veranschlagt. Die Verwaltung beabsichtigt die Querungshilfe zusammen mit der Blumenstraße in 2020 zu realisieren.

 

 

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Anlagen

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