Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11797

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG, wonach ausschließlich der Rat für die abschließende Entscheidung über Aufstellung, Ände­rung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen zuständig ist.

 

Ausgangslage ISEK

Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 06.11.2019 das Integrierte Stadtentwicklungskon­zept Braunschweig 2030 (ISEK) als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städ­tischen Gesellschaften einstimmig bei zwei Enthaltungen beschlossen. Das ISEK entstand in einem vierjährigen intensiven Beteiligungsprozess unter dem Motto „Denk Deine Stadt“. Die hier festgelegten Leitziele, Arbeitsfelder und Rahmenprojekte richten die Stadtentwicklung neu aus. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) wird die räumliche Ent­wicklung Braunschweigs in einem formellen Planverfahren an das ISEK angepasst.

 

Kernaufgaben des Flächennutzungsplans (FNP)

Die Neuaufstellung des FNP ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Im FNP ist gemäß § 5 Abs. 1 BauGB für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsich­tig­ten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehba­ren Grundbedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Diese Darstellungen sind Voraussetzung, z. B. um mit Bebauungsplänen Planungsrecht für Wohn- oder Gewerbe­gebiete zu schaffen.

 

Entwicklung des Flächennutzungsplans aus dem ISEK

Der neue Flächennutzungsplan konkretisiert die Ziele und Projekte des ISEKs für das ge­samte Stadtgebiet. Das oberste Leitziel „Die Stadt kompakt weiterbauen“ gibt dabei Vorrang für die Entwicklung im Siedlungsbestand (Innenentwicklung) gegenüber der Bebauung von Ackerflächen und anderen unversiegelten Freiflächen an den Rändern. Damit wird die Stadt ihren Beitrag zur Verringerung des Flächenverbrauchs leisten. Allerdings muss der Flächen­nutzungsplan weiterhin genügend Entwicklungspotential für die flächenintensiven und bisher flächenexpansiven Nutzungen Wohnen, Wirtschaft sowie die davon direkt abhängigen The­men Umwelt und Verkehr bieten. Für eine abgewogene Koordination der Flächenentwicklung im querschnittsorientierten FNP sind diverse flächen- und standortrelevante Fachinformatio­nen – Bestand, Analysen, Bedarfsprognosen und Konzepte – zu erbringen, auszuwerten und miteinander abzustimmen.

 

Eine Projektgruppe der Verwaltung koordiniert auf Arbeitsebene die parallele Aufstellung und Verarbeitung der Fachinformationen.

 

Meilensteine und Beteiligungsverfahren

Auf Grundlage der Fachinformationen wird der Vorentwurf für den Flächennutzungsplan er­stellt. Politik und Öffentlichkeit werden in der frühzeitigen Beteiligung zu diesem Vorentwurf über Entwicklungsoptionen be­raten. Weil das ISEK bereits die Grundsätze und Ziele der Stadtentwicklung vorgibt, sind die Entwicklungsspielräume jedoch begrenzt. Die Öffentlichkeit wird besonders im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung informiert und kann sich über diesen Weg in den Prozess einbrin­gen.

 

Zur öffentlichen Auslegung und zum Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplans sind alle Stadtbezirksräte zu beteiligen. Das Verfahrensschema ist der Anlage zu entnehmen. Als Meilensteine sind anvisiert:

  • Frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden zum Vorentwurf
  • Ratsbeschluss zur Öffentlichen Auslegung des Entwurfes
  • Ratsbeschluss zur FNP-Feststellung

 

Der Zeitrahmen für die Aufstellung des Flächennutzungsplans beträgt grob geschätzt zwei Jahre.

 

Finanzierung

Der Flächennutzungsplan wird durch die Verwaltung selbst erstellt. Kosten besonders für Fachgutachten aber auch für Öffentlichkeitsbeteiligung werden auf ca. 380.000 € geschätzt. Die Maßnahme wird aus dem PSP-Element 1.51.5117.02 unter Verwendung von De­ckungsmitteln finanziert.



 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise