Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11797
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2030
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.10.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.11.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG, wonach ausschließlich der Rat für die abschließende Entscheidung über Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen zuständig ist.
Ausgangslage ISEK
Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 06.11.2019 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 (ISEK) als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften einstimmig bei zwei Enthaltungen beschlossen. Das ISEK entstand in einem vierjährigen intensiven Beteiligungsprozess unter dem Motto „Denk Deine Stadt“. Die hier festgelegten Leitziele, Arbeitsfelder und Rahmenprojekte richten die Stadtentwicklung neu aus. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) wird die räumliche Entwicklung Braunschweigs in einem formellen Planverfahren an das ISEK angepasst.
Kernaufgaben des Flächennutzungsplans (FNP)
Die Neuaufstellung des FNP ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Im FNP ist gemäß § 5 Abs. 1 BauGB für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Grundbedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Diese Darstellungen sind Voraussetzung, z. B. um mit Bebauungsplänen Planungsrecht für Wohn- oder Gewerbegebiete zu schaffen.
Entwicklung des Flächennutzungsplans aus dem ISEK
Der neue Flächennutzungsplan konkretisiert die Ziele und Projekte des ISEKs für das gesamte Stadtgebiet. Das oberste Leitziel „Die Stadt kompakt weiterbauen“ gibt dabei Vorrang für die Entwicklung im Siedlungsbestand (Innenentwicklung) gegenüber der Bebauung von Ackerflächen und anderen unversiegelten Freiflächen an den Rändern. Damit wird die Stadt ihren Beitrag zur Verringerung des Flächenverbrauchs leisten. Allerdings muss der Flächennutzungsplan weiterhin genügend Entwicklungspotential für die flächenintensiven und bisher flächenexpansiven Nutzungen Wohnen, Wirtschaft sowie die davon direkt abhängigen Themen Umwelt und Verkehr bieten. Für eine abgewogene Koordination der Flächenentwicklung im querschnittsorientierten FNP sind diverse flächen- und standortrelevante Fachinformationen – Bestand, Analysen, Bedarfsprognosen und Konzepte – zu erbringen, auszuwerten und miteinander abzustimmen.
Eine Projektgruppe der Verwaltung koordiniert auf Arbeitsebene die parallele Aufstellung und Verarbeitung der Fachinformationen.
Meilensteine und Beteiligungsverfahren
Auf Grundlage der Fachinformationen wird der Vorentwurf für den Flächennutzungsplan erstellt. Politik und Öffentlichkeit werden in der frühzeitigen Beteiligung zu diesem Vorentwurf über Entwicklungsoptionen beraten. Weil das ISEK bereits die Grundsätze und Ziele der Stadtentwicklung vorgibt, sind die Entwicklungsspielräume jedoch begrenzt. Die Öffentlichkeit wird besonders im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung informiert und kann sich über diesen Weg in den Prozess einbringen.
Zur öffentlichen Auslegung und zum Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplans sind alle Stadtbezirksräte zu beteiligen. Das Verfahrensschema ist der Anlage zu entnehmen. Als Meilensteine sind anvisiert:
- Frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden zum Vorentwurf
- Ratsbeschluss zur Öffentlichen Auslegung des Entwurfes
- Ratsbeschluss zur FNP-Feststellung
Der Zeitrahmen für die Aufstellung des Flächennutzungsplans beträgt grob geschätzt zwei Jahre.
Finanzierung
Der Flächennutzungsplan wird durch die Verwaltung selbst erstellt. Kosten besonders für Fachgutachten aber auch für Öffentlichkeitsbeteiligung werden auf ca. 380.000 € geschätzt. Die Maßnahme wird aus dem PSP-Element 1.51.5117.02 unter Verwendung von Deckungsmitteln finanziert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
35,3 kB
|
