Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-11825
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Naturschutzpreis 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
30.10.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
A. Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 12. Juni 2018 beschlossen, dass die Verwaltung ein Konzept für einen erstmalig im Jahr 2020 auszulobenden Naturschutzpreis, ähnlich zur Struktur des Klimaschutzpreises, erarbeiten soll. Dieser soll sodann in einem zweijährigen Turnus, im Wechsel mit dem Braunschweiger Klimaschutzpreis, durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang hat der Rat die Verwaltung ferner gebeten als eigenen Baustein jeweils einen Preis für Kinder und Jugendliche auszuloben, der sich speziell an Kindergartengruppen und Schulklassen richtet und diese zur Teilnahme motivieren soll.
Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund das folgende Wettbewerbskonzept für den ersten Braunschweiger Naturschutzpreis in 2020 vor:
B. Wettbewerbsthemen/-kategorien:
Die inhaltliche Ausrichtung des Naturschutzpreises soll in jedem Jahr der Durchführung rotieren, um gezielt konkrete Aspekte des Naturschutzes ansprechen und herausheben zu können.
Die Verwaltung plant den ersten Braunschweiger Naturschutzpreis 2020 unter das Thema
„naturnahe Gartengestaltung sowie naturnahe Gewerbegrundstücksgestaltung“
zu stellen.
Das jeweilige Jahresthema soll im Rahmen verschiedener Kategorien sodann weiter präzisiert werden. Die Vorgabe von Wettbewerbskategorien dient der konkreten Ansprache der anvisierten Zielgruppen und somit auch der Motivation zur Teilnahme. Mit diesem Vorgehen hat die Verwaltung im Rahmen der Durchführung des Braunschweiger Klimaschutzpreises bereits gute Erfahrungen gemacht.
Für den Naturschutzpreis 2020 beabsichtigt die Verwaltung folgende drei Kategorien auszuloben:
I. Naturnah gestaltete Privatgärten
Insbesondere in Zeiten schwindender Artenvielfalt kann jeder, insbesondere im innerstädtischen Bereich, durch eine naturnahe Gartengestaltung für Insekten und Vögel Lebensräume schaffen bzw. verbessern und auf diesem Wege einen Beitrag zur Steigerung der Biodiversität leisten.
II. Naturnah gestaltete Gewerbegrundstücke
Die meist großen Flächen bieten ein enormes Potential für den Naturschutz, welches noch häufig unausgeschöpft bleibt.
III. Naturnahe Gartengestaltung durch Kinder und Jugendliche
Die Kategorie ist sehr weit gefasst. Kinder und Jugendliche können sich in dieser Kategorie einzeln oder in Gruppen, auch in Vereinen organisiert, mit Beiträgen zum Thema naturnahe Gartengestaltung beteiligen. Es kann sich um Projekte von Schulen, Kindertagesstätten und
‑gärten, Vereinen, Tagesmüttern oder sonstigen Initiativen handeln.
Maßgeblich ist die Einbindung von Kindern in die naturnahe Gartengestaltung und die dadurch erfolgende Heranführung an – und Begeisterung für das Thema.
C. Jury
Es wird empfohlen die Jury aus dem für den Bereich Umwelt zuständigen Dezernenten, aus drei Personen der drei größten Fraktionen des Rates, einem städtischen Naturschutzbeauftragten, einem Vertreter der Wissenschaft sowie einem Vertreter der örtlichen Umweltverbände/-initiativen zusammenzusetzen.
Mithin würde die Jury 7 Personen umfassen, so dass bei den Entscheidungsfindungen jedenfalls ein Mehrheitsbeschluss sichergestellt wäre.
D. Entscheidungsfindung und Kriterien
Grundsätzlich ist eine Entscheidungsfindung der Jury auf Grundlage der von den Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung gestellten Unterlagen vorgesehen. Sofern vom Umfang möglich und seitens der Jury gewünscht, soll außerdem eine Bereisung der eingereichten bzw. ausgewählten Flächen erfolgen.
Für die Bewertung sollen die nachfolgenden Kriterien herangezogen werden:
I. Wert für Natur und Umwelt
II. Übertragbarkeit/Nachahmbarkeit
III. Nachhaltigkeit
IV. Innovationscharakter
Im Rahmen des Naturschutzpreises sollen nur Projekte bewertet und prämiert werden, die bereits abgeschlossen werden konnten oder sich zumindest bereits in der Umsetzung befinden. Das Stadium von Ideen und Konzepten soll demnach keine Berücksichtigung finden.
Ferner ist auch die Prämierung von Balkonen nicht vorgesehen.
E. Bewerbung und Zeitplan
Das Logo des Braunschweiger Naturschutzpreises, welches derzeit noch designed wird, soll bereits im Dezember 2019 veröffentlicht werden. Die konkrete Bewerbung des Braunschweiger Naturschutzpreises soll im Schwerpunkt sodann von Januar bis März 2020 insbesondere über Pressemeldungen und Social Media erfolgen. Hintergrund ist, dass sich die Bewerbung nicht mit der Adventszeit überschneidet, jedoch vor dem Beginn der Gartensaison erfolgen soll, so dass potentielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer rechtzeitig von dem Naturschutzpreis Kenntnis erlangen können und somit die Möglichkeit erlangen ihre Garten- bzw. Flächengestaltungen entsprechend auszurichten.
F. Budget und Preise
Die Verwaltung beziffert die notwendigen finanziellen Mittel – entsprechend dem Klimaschutzpreis – mit 30.000 €. Als Preisgeld sind ebenfalls klimaschutzpreisentsprechend insgesamt 15.000 € eingeplant. Vorgesehen ist mindestens ein Preis pro Kategorie, wobei der 1. Preise pro Kategorie mit jeweils mindestens 2.000 € dotiert werden soll. Die weitere Aufteilung des Preisgeldes soll der unabhängigen Jury obliegen. Ferner sollen unabhängig von dem ausgelobten Preisgeld sämtliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem wertschätzenden Anerkennungspreis, z. B. in Form einer Urkunde, honoriert werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 eingeplant und stehen vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
221,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
62,8 kB
|
