Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11331-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat vom 29.07.2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel gibt es drei Pflegeeinrichtungen:

 

-          Seniorenzentrum In den Rosenäckern

bestehend aus einer vollstationären Pflegeeinrichtung mit 82 Plätzen und einer Tagespflege mit 12 Plätzen

 

-          Dementenpflegeeinrichtung Haus Auguste

Haus Auguste ist eine vollstationäre Dementenpflegeeinrichtung mit 35 Plätzen

 

-          Seniorenpflegeheim Alt-Lehndorf

Hierbei handelt es sich um ein Senioren- und Pflegeheim mit 118 Plätzen

 

Zu a)

Die Qualität der Einrichtungen wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Niedersachsen (MDKN) beurteilt. Ende 2018 bzw. Anfang 2019 wurde die Qualität der Heime Haus Auguste und Alt Lehndorf mit der Note 1,0 „sehr gut“ und die der Einrichtung In den Rosenäckern mit einer Note von 1,6 „gut“ beurteilt. Der Landesdurchschnitt der Beurteilungen war zu diesem Zeitpunkt die Note 1,2.

 

Aus heimaufsichtsrechtlicher Sicht entsprachen die Bewertungen auch der Einschätzung der Heimaufsichtsbehörde.

 

Zu b)

 

Während es in der Dementenpflegeeinrichtung Haus Auguste seit 2018 zu keiner Beschwerde gekommen ist, ist im vergangenen Jahr für die beiden anderen Einrichtungen jeweils eine Beschwerde eingegangen, die auch abschließend bearbeitet worden sind.

 

 

Im laufenden Jahr liegen nur für die Seniorenpflegeeinrichtung Alt-Lehndorf Beschwerden vor. Es handelt sich dabei um insgesamt neun Beschwerden, die insgesamt im Zuge der strukturellen Änderungen nach einem Wechsel des Heimbetreibers eingegangen sind. Die Einrichtung war noch bei der heimaufsichtsrechtlichen Prüfung im März d. J. als gut eingestuft worden.  

 

Zu c)

 

Grundsätzlich wird jeder Beschwerde nachgegangen. Je nach Bedeutung und Ausmaß der Beschwerde erfolgt eine mündliche Sachverhaltsaufklärung, eine schriftliche Aufforderung zur Stellungnahme an die Einrichtung oder eine unangekündigte Heimprüfung.

 

Als Ergebnis einer Heimprüfung werden, je nach Schwere des festgestellten Mangels Hinweise als milderes Mittel oder Anordnungen mit Fristsetzung erteilt. Die Umsetzung der Anordnungen wird durch die Heimaufsichtsbehörde überprüft.


 

 

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