Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11881

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das VG Braunschweig hat die Stadt verpflichtet, das Ende 2013 beantragte Wettbüro im Gebäude Friedrich-Wilhelm-Straße 25 zu genehmigen, weil sich aus dem zugrunde liegenden Bebauungsplan kein Versagungsgrund ergibt.

 

Der Sachverhalt ist diesbezüglich bereits bekannt. Der Auslegung des geänderten Bebauungsplanes (IN 251) wurde in diesem Zusammenhang durch den Verwaltungsausschuss am 10.09.2019 bereits zugestimmt.

 

Da auch keine bauordnungsrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Belange der Genehmigung im Wege stehen, ist die Baugenehmigung nunmehr zu erteilen. Dies ist erforderlich, um Schadensersatzansprüche des Bauherrn zu verhindern

 

Für den Fall, dass das Berufungsverfahren beim OVG erfolgreich für die Stadt verlaufen sollte und das Urteil des VG Braunschweig aufgehoben wird, wird die Baugenehmigung mit einem Widerrufsvorbehalt versehen, der einen Rückbau der geplanten Verbindungen der bereits vorhandenen Einheiten Wettannahmestelle und Sportsbar in dem Gebäude vorsieht.

 

Der Stadtbezirksrat 131 Innenstadt erhält zu seiner Sitzung am 05.11.2019 eine gleichlautende Mitteilung.


 

 

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