Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11330-01
Grunddaten
- Betreff:
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Öffentliche Bücherschränke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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zur Beantwortung
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23.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nachdem der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 05.06.2018 dem von der Verwaltung erarbeiteten Konzept zur stadtweiten Einführung von Bücherschränken in Braunschweig zugestimmt (Drs.-Nr. 18-08216) hatte, wurden von mehreren Stadtbezirken die Aufstellung von Bücherschränken und deren Finanzierung beschlossen.
Derzeit befindet sich die Anschaffung eines einheitlichen Bücherschrankmodells im Vergabe-verfahren.
Dieses vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Bisher sind drei Bücherschränke in der Nordstadt und im Westlichen Ringgebiet realisiert worden. Die Entscheidung zur Aufstellung dieser Bücherschränke erfolgte vor Beschlussfassung über das von der Verwaltung erarbeitete Konzept zur stadtweiten Einführung von Bücherschränken, daher wurden hier unterschiedliche Modelle realisiert.
Die inhaltliche Kontrolle der in den Bücherschränken eingebrachten Büchern und Zeitschriften wird von den Stadtbezirksräten benannten „Paten“ übernommen. Inhaltliche Problemfälle sind der Verwaltung nicht bekannt.
In mehreren Fällen kam es bei den Bücherschränken zu Farbschmierereien und zur Beschädigung der Regale durch Vandalismus. Die Schäden wurden jeweils umgehend beseitigt.
Erst nach Umsetzung der bisher beantragten weiteren Bücherschränke kann in den Folgejahren eine belegbare Aussage über den erforderlichen Unterhaltungsaufwand gegeben werden.
Zu 2.:
Die Voraussetzungen zur Aufstellung von Bücherschränken ist in dem Konzept zur stadtweiten Einführung von Bücherschränken in Braunschweig (Drs.-Nr. 18-08216) geregelt (s. Anlage). Dieses beinhaltet u. a. die Einführung eines einheitlichen Models und dessen Finanzierung durch die Stadtbezirksräte.
Die Aufstellung von ausgemusterten Telefonzellen erfolgt entsprechend nicht mehr.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,3 MB
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