Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11635
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportanlage Waggum; Aufhebung des Pachtvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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12.09.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.10.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der aktuell gültige, aus dem Jahr 1994 stammende Überlassungs- und Mietvertrag zwischen der Stadt und dem Verein über die Sportanlage sieht im Falle der Auflösung des Vertragsverhältnisses vor, dass für Wertverbesserungen, die der Verein nachgewiesenermaßen mit Eigenmitteln durchgeführt hat, die Stadt eine angemessene Entschädigung zahlt. Durch die Errichtung des Tennisheims mit Umkleide- und Sanitärräumen sowie einem Gemeinschaftsraum war es möglich geworden, die Sportinfrastruktur wie die Tennisplätze und die leichtathletischen Außenanlagen mit Umkleidemöglichkeiten zu versorgen und die nicht auskömmliche Umkleidekapazität in dem vorhandenen städtischen Funktionsgebäude zu ergänzen. Durch die Errichtung des Tennisheims hat der SV Waggum eine wertsteigernde Maßnahme aus Eigenmitteln auf dem Vertragsobjekt vorgenommen. Somit steht dem Verein vertragsgemäß eine Entschädigung zu.
Die Verwaltung hat den Zeitwert des Tennisheims aktuell mit 60.000 € ermittelt. Es wird empfohlen, den bestehenden Überlassungs- und Mietvertrag vorzeitig zum 01.01.2019 unter Zahlung einer Entschädigungssumme für das vom Verein errichtete Tennisheim in Höhe von 60.000 € aufzuheben.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Haushalt 2019 auf dem PSP-Element 5S.210008.03.510 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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