Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11635

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Überlassungs- und Mietvertrag über die Sportanlage Waggum mit dem SV Grün Weiß Waggum e. V. wird rückwirkend zum 01.01.2019 vorzeitig aufgehoben. Für das auf dem Grundstück vorhandene Tennisheim erhält der Verein eine Entschädigungssumme in Höhe von 60.000 €.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der SV Grün Weiß Waggum e. V. (SV Waggum) hat die Verwaltung gebeten, das bestehende Vertragsverhältnis über die Sportanlage Waggum vorzeitig aufzuheben. Der Verein hat in Eigenregie auf dem Pachtgelände im Jahr 1982 ein Tennisheim errichtet und seitdem betrieben und unterhalten. Der Verein möchte seine Vereinsaktivitäten künftig hauptsächlich auf den vereinssportlichen Betrieb seiner verschiedenen Abteilungen und Sparten ausrichten und die Sportanlage in Kooperation mit dem VfL Bienrode 1930 e.V. und dem JFV Kickers Braunschweig e. V. gemeinsam nutzen.

 

Der aktuell gültige, aus dem Jahr 1994 stammende Überlassungs- und Mietvertrag zwischen der Stadt und dem Verein über die Sportanlage sieht im Falle der Auflösung des Vertragsverhältnisses vor, dass für Wertverbesserungen, die der Verein nachgewiesenermaßen mit Eigenmitteln durchgeführt hat, die Stadt eine angemessene Entschädigung zahlt. Durch die Errichtung des Tennisheims mit Umkleide- und Sanitärräumen sowie einem Gemeinschaftsraum war es möglich geworden, die Sportinfrastruktur wie die Tennisplätze und die leichtathletischen Außenanlagen mit Umkleidemöglichkeiten zu versorgen und die nicht auskömmliche Umkleidekapazität in dem vorhandenen städtischen Funktionsgebäude zu ergänzen. Durch die Errichtung des Tennisheims hat der SV Waggum eine wertsteigernde Maßnahme aus Eigenmitteln auf dem Vertragsobjekt vorgenommen. Somit steht dem Verein vertragsgemäß eine Entschädigung zu.

 

Die Verwaltung hat den Zeitwert des Tennisheims aktuell mit 60.000 € ermittelt. Es wird empfohlen, den bestehenden Überlassungs- und Mietvertrag vorzeitig zum 01.01.2019 unter Zahlung einer Entschädigungssumme für das vom Verein errichtete Tennisheim in Höhe von 60.000 € aufzuheben.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Haushalt 2019 auf dem PSP-Element 5S.210008.03.510 zur Verfügung.


 

 

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Anlagen

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