Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11848
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau des Brückenbauwerkes "BS 2" am Kreuz BS-Süd
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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Anhörung
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23.10.2019
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
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Anhörung
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29.10.2019
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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30.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i.V.m. § 6 Nr. 4 lit. c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm ist der Planungs- und Umweltausschuss für Planfeststellungsbeschlüsse der Stadt beschlusszuständig.
Aufgabe der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
Die NLStBV hat für das Land Niedersachsen die Bundesautobahnen und die sonstigen Bundesfernstraßen im Auftrage des Bundes zu verwalten und die Bundesfernstraßen nach ihrer Leistungsfähigkeit so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Sie hat als Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass ihre Bauten allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Aus diesem Grund hat die NLStBV für das Brückenbauwerk der Bundesstraße 4 am Kreuz BS-Süd eine statische Nachrechnung des Überbaus durchgeführt.
Diese Nachrechnung ergab, dass die gestellten Anforderungen an das Brückenbauwerk nicht mehr erfüllt werden. Eine Erneuerung und eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme ist daher unumgänglich. Konkrete Zeitplanungen und verkehrliche Maßnahmen werden nach Rechtskraft des Beschlusses von der NLStBV erarbeitet und im Anschluss kommuniziert.
Vorhaben
Als Ergebnis des in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens ist festzuhalten, dass alle vorhandenen Querschnitte in der Lage sind, die derzeit auftretenden und auch die zukünftig prognostizierten Verkehre aufzunehmen und flüssig ab- bzw. weiterzuleiten, und dass in Anbetracht der räumlich begrenzten Verhältnisse eine Verbesserung der Verkehrssituation durch Erweiterungs- oder Umbaumaßnahmen kaum realisierbar wäre.
Aufgrund des Ergebnisses des Verkehrsgutachtens, dass eine Verbesserung der Verkehrssituation durch Erweiterungs- oder Umbaumaßnahmen ohnehin nicht erreicht werden kann, das Bauwerk jedoch mittelfristig zu versagen droht, hat sich die NLStBV entschlossen, die abgängige Brücke durch einen Ersatzneubau zu ersetzen.
Für die Erneuerung des Brückenbauwerkes ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.
Planfeststellungsverfahren
Die Stadt Braunschweig ist seit der Auflösung der Bezirksregierung Braunschweig für Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz zuständig und nimmt diese Aufgabe als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wahr.
Die NLStBV ist Vorhabenträgerin der Baumaßnahme. Die Stadt Braunschweig ist als Trägerin öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. In dieser Funktion hat sie eine vom Planungs- und Umweltausschuss beschlossene Stellungnahme bereits abgegeben (DS 18-09060). Zugleich ist die Stadt nun formal aber auch entscheidende Behörde, daher die erneute Befassung der Gremien.
Im Planfeststellungsverfahren werden alle gegen das Bauvorhaben vorgebrachten Einwendungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegeneinander abgewogen. In die Abwägung werden alle wesentlichen Aspekte, d. h. gesetzliche Vorgaben, das Gemeinwohl und die Interessen Einzelner einbezogen.
Das jeweilige Ergebnis dieser Abwägungen ist im beigefügten Entwurf des Planfeststellungs-beschlusses dokumentiert und begründet.
Die Planunterlagen standen und stehen öffentlich einsehbar im Internet unter www.braunschweig.de/planfeststellung zur Verfügung.
Das gesetzlich vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren wurde am 16. Juni 2018 formell eingeleitet und verlief bisher folgendermaßen:
25. Juni bis 24. Juli 2018
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung
8. August 2018
Ende der Einwendungsfrist
16. Januar 2019
Erörterungstermin der vorgebrachten Einwendungen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung
Im weiteren Verfahrensablauf ist nunmehr der Planfeststellungsbeschluss zu fassen.
Weiterer folgender Verfahrensablauf für das Planfeststellungsverfahren ist vorgesehen:
7. November 2019
Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und Übersendung des Beschlusses an Betroffene
14. bis 27. November 2019
Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses
30. Dezember 2019
Ende der Rechtsmittelfrist
31. Dezember 2019 bis 30. Dezember 2029
Gültigkeitsdauer des Planfeststellungsbeschlusses
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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389,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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822,8 kB
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