Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11848

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der als Anlage beigefügte Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes 'BS 2' am Kreuz BS-Süd in Braunschweig wird beschlossen.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i.V.m. § 6 Nr. 4 lit. c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm ist der Planungs- und Umweltausschuss für Planfeststellungsbeschlüsse der Stadt beschlusszuständig.

 

Aufgabe der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)

 

Die NLStBV hat für das Land Niedersachsen die Bundesautobahnen und die sonstigen Bundesfernstraßen im Auftrage des Bundes zu verwalten und die Bundesfernstraßen nach ihrer Leistungsfähigkeit so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Sie hat als Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass ihre Bauten allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Aus diesem Grund hat die NLStBV für das Brückenbauwerk der Bundesstraße 4 am Kreuz BS-Süd eine statische Nachrechnung des Überbaus durchgeführt.

Diese Nachrechnung ergab, dass die gestellten Anforderungen an das Brückenbauwerk nicht mehr erfüllt werden. Eine Erneuerung und eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme ist daher unumgänglich. Konkrete Zeitplanungen und verkehrliche Maßnahmen werden nach Rechtskraft des Beschlusses von der NLStBV erarbeitet und im Anschluss kommuniziert.

 

Vorhaben

 

Als Ergebnis des in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens ist festzuhalten, dass alle vorhandenen Querschnitte in der Lage sind, die derzeit auftretenden und auch die zukünftig prognostizierten Verkehre aufzunehmen und flüssig ab- bzw. weiterzuleiten, und dass in Anbetracht der räumlich begrenzten Verhältnisse eine Verbesserung der Verkehrssituation durch Erweiterungs- oder Umbaumaßnahmen kaum realisierbar wäre.


Aufgrund des Ergebnisses des Verkehrsgutachtens, dass eine Verbesserung der Verkehrssituation durch Erweiterungs- oder Umbaumaßnahmen ohnehin nicht erreicht werden kann, das Bauwerk jedoch mittelfristig zu versagen droht, hat sich die NLStBV entschlossen, die abgängige Brücke durch einen Ersatzneubau zu ersetzen.

Für die Erneuerung des Brückenbauwerkes ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

 

Planfeststellungsverfahren

 

Die Stadt Braunschweig ist seit der Auflösung der Bezirksregierung Braunschweig für Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz zuständig und nimmt diese Aufgabe als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wahr.

Die NLStBV ist Vorhabenträgerin der Baumaßnahme. Die Stadt Braunschweig ist als Trägerin öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. In dieser Funktion hat sie eine vom Planungs- und Umweltausschuss beschlossene Stellungnahme bereits abgegeben (DS 18-09060). Zugleich ist die Stadt nun formal aber auch entscheidende Behörde, daher die erneute Befassung der Gremien.

 

Im Planfeststellungsverfahren werden alle gegen das Bauvorhaben vorgebrachten Einwendungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegeneinander abgewogen. In die Abwägung werden alle wesentlichen Aspekte, d. h. gesetzliche Vorgaben, das Gemeinwohl und die Interessen Einzelner einbezogen.

Das jeweilige Ergebnis dieser Abwägungen ist im beigefügten Entwurf des Planfeststellungs-beschlusses dokumentiert und begründet.

 

Die Planunterlagen standen und stehen öffentlich einsehbar im Internet unter www.braunschweig.de/planfeststellung zur Verfügung.

 

Das gesetzlich vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren wurde am 16. Juni 2018 formell eingeleitet und verlief bisher folgendermaßen:

 

25. Juni bis 24. Juli 2018

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung

8. August 2018

Ende der Einwendungsfrist

16. Januar 2019

Erörterungstermin der vorgebrachten Einwendungen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung

 

Im weiteren Verfahrensablauf ist nunmehr der Planfeststellungsbeschluss zu fassen.

 

Weiterer folgender Verfahrensablauf für das Planfeststellungsverfahren ist vorgesehen:

 

7. November 2019

Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und Übersendung des Beschlusses an Betroffene

14. bis 27. November 2019

Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses

30. Dezember 2019

Ende der Rechtsmittelfrist

31. Dezember 2019 bis 30. Dezember 2029

Gültigkeitsdauer des Planfeststellungsbeschlusses

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise