Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11789

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung berichtet jährlich über die Entwicklungen im Bereich der wohnungslosen Menschen in Braunschweig für das abgelaufene Kalenderjahr. Im Anschluss an den Besuch von Wohnungsloseneinrichtungen durch die Ausschussmitglieder und hinsichtlich der Diskussionen in verschiedenen Gremien, u. a. zu Standards der Ausstattung der Wohnungsloseneinrichtungen, möchte die Verwaltung umfassend über vorhandene Angebote und weitere Planungen berichten. An einer Verbesserung des vorhandenen Systems, wird im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und der vorhandenen Ressourcen stetig gearbeitet.

 

1)  Rechtliche Vorgaben bei Wohnungslosigkeit

 

Die Stadt Braunschweig ist im Rahmen des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) verpflichtet, die Gefahr einer in ihrem Hoheitsgebiet entstandenen Obdachlosigkeit abzuwenden. Die Stadt ist verpflichtet nur Menschen unterzubringen, die sich nicht selbst helfen nnen. Die gesetzliche Verpflichtung ist im Grundsatz darauf beschränkt, dass kein Mensch im Freien schlafen sste, wenn er sich nicht selbst dazu entscheidet. Insgesamt lt die Stadt im Rahmen der Gefahrenabwehr zurzeit 302 Plätze r wohnungslose Personen vor.

 

2)  Aktuelle Zahlen (Stichtag: 31.07.2019)

 

 

Wohneinheiten

 

 

Belegung

Max. gliche Belegung

 

 

gesamt

davon belegt

 

Haushalte

 

Personen

 

Personen

Dezentrale Unterkünfte

 

149

 

92

 

89

 

119

 

212

Gemeinschafts- unterkunft

An der Horst

 

 

39

 

 

34

 

 

50

 

 

50

 

 

66

Sophienstraße 1

24

22

22

22

24

Gesamt

212

148

161

191

302

 

Von den insgesamt 191 untergebrachten Personen sind 50 weiblich gewesen.

 

 

 

 

3)   Dezentrale Unterbringung

 

Die Verwaltung ist durch Ratsbeschluss vom 19.06.2012 gehalten, wohnungslose Personen dezentral unterzubringen. An der Umsetzung dieser Vorgabe wird kontinuierlich gearbeitet.

 

Die Platzzahlen in den dezentralen Unterkünften haben sich von 2012 bis zum Stichtag 31.07.2019 von 121 Plätzen auf 212 Plätze erhöht. Aktuell ist die Wohnungslage in Braunschweig angespannt. Bemühungen um weitere dezentrale Unterkünfte finden dennoch statt, gestalten sich aber sehr schwierig.

 

Eine Ausweitung wäre mit den derzeit vorhandenen Personalressourcen zudem nicht möglich, da ein geregeltes Betreiben der Unterkünfte nicht gewährleistet werden könnte. Die Lage der bisherigen Unterkünfte zentriert sich nicht nur auf wenige Straßen, sondern verteilt sich im gesamten Stadtgebiet. Hierauf wird bei der Suche nach geeignetem Wohnraum auch gezielt geachtet, um eine soziale Durchmischung der einzelnen Wohngebiete zu gewährleisten. Sozialarbeit und Unterkunftsverwaltung kann nur durch „Hausbesuche“ erfolgen. Zur Arbeitszeit gehören auch die Wegezeiten. Die Betreuung der dezentralen Unterkünfte ist demensprechend sehr viel zeitaufwändiger.  

 

Jahr

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

2017

 

2018

 

31.07.2019

Platzzahlen

 

121

 

134

 

136

 

143

 

151

 

175

 

212

 

212

 

Die Belegung der dezentralen Plätze orientiert sich wesentlich an den Bedürfnissen der Personen. Aus diesem Grund gibt es Unterkünfte nurr Frauen mit und ohne Kinder, r Paare, r Familien, r ältere Menschen - nach Geschlechtern getrennt - und Unterkünfte r Menschen mit diagnostizierten psychischen Problemen (die sozialarbeiterische Betreuung erfolgt hier durch die Fachkräfte des Sozialpsychiatrischen Dienstes SPDi - des Gesundheitsamtes).

 

Eine Auslastung der insgesamt 149 Plätze kann deshalb nicht immer erfolgen, da es dabei darauf ankommt, welche Menschen aus den genannten Gruppen wohnungslos geworden sind. Des Weiteren befinden sich nicht immer alle Unterkünfte in einem bewohnbaren Zustand. Nach einem Auszug sind zumindest die Zimmer vorher zu renovieren oder sogar zu sanieren. Hinzu kommt, dass einige Bewohner aus An der Horst aus den vielfältigsten Gründen nicht oder noch nicht bereit sind, in eine dezentrale Unterkunft umzuziehen.

 

Die Adressen werden von Seiten der Stadt nicht kommuniziert, um einer Stigmatisierung vorzubeugen.

 

4)      Wohnungsloseneinrichtung An der Horst

 

In der Straße An der Horst wird eine Gemeinschaftsunterkunft r nner vorgehalten, die mit Unterkunftswarten und Sicherheitspersonal besetzt ist. Seit Mitte 2018 wurde die Einrichtung sukzessive von einer Belegung der Zimmer mit max. drei Personen auf eine Belegung mit max. zwei Personen umgestellt. Soweit es die vorhandenen Kapazitäten zulassen und es gewünscht wird, erfolgt eine Einzelbelegung.

 

Die Zimmer sind pro Person mit einem hlschrank, Bett mit Matratze, Bettzeug und Bettwäsche, Stahlspind (abschließbar mit eigenem Vorhängeschloss), Tisch und Stuhl (pro Person) ausgestattet. Bei Einzug wird darauf achtet, dass vorhandene „Spuren“ des Vornutzers beseitigt werden. Jeder Nutzer erhält eine neue Matratze, die bei einem Auszug mitgenommen werden kann. Bei einem Verlust der genannten Gegenstände stellt die Stadt umgehend Ersatz.

 

Alle Bewohner haben dieglichkeit, ihresche waschen und trocknen zu lassen. Sanitäre Anlagen und eineche stehen jedem Bewohner zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Dieche ist mit einem Plattenkocher ausgestattet. Ess- und Kochgeschirr wird nicht von der Stadt Braunschweig zur Verfügung gestellt. Bei Bezug von öffentlichen Leistungen ist die Anschaffung von Geschirr und sonstigen Haushaltswaren im Regelsatz enthalten. Über Spendenmittel erhält jedoch jeder Bewohner bei Bedarf entsprechende Utensilien zur Erstversorgung, bis er sich selber ausreichend versorgen kann. Gleiches gilt r Hygieneartikel.

 

Die Reinigung der Gemeinschaftsräume erfolgt über eine Fachfirma. r die Reinigung der zugewiesenen Zimmer ist jeder Bewohner selbst verantwortlich. Ein Betreten der Zimmer durch städtische Mitarbeiter/innen ist nur im Einzelfall grundsätzlich mit Erlaubnis des Nutzers oder wenn Gefahr im Verzug besteht glich.

 

Reinigungsmittel werden auf Nachfrage an die Bewohner ausgegeben.

 

5)      Bedarfsabfrage An der Horst

 

Auf Initiative der AG 2 des ndnisses für Wohnen wurde An der Horst eine Fragebogenaktion in der Zeit vom 17.06. 19.07.2019 durchgeführt, mit deren Hilfe die Bedarfe der Bewohner ermittelt werden sollten. Wenn es gewünscht wurde, erhielten die Bewohner eine Unterstützung bei der Befragung durch die Sozialarbeiterinnen vor Ort. Trotz einiger Motivationsversuche wurden von den 50 ausgegebenen Bögen lediglich 25gen zurückgegeben; davon waren nur 9 gen darunter einige auch nur teilweise - ausgefüllt. Ein fundiertes Ergebnis konnte deshalb nicht ermittelt werden.

 

Allerdings sind folgende Erkenntnisse aus den ckmeldungen bekannt geworden:

 

a)          Reinigung

Die Sauberkeit der Unterkunft wurde überwiegend als schlecht empfunden. Nach Einschätzung der Verwaltung hat das insbesondere daran gelegen, dass kurz vor der Befragung das An der Horst eingesetzte Personal der Fachfirma gewechselt hat. Es gab anfänglich Schwierigkeiten mit den neuen Reinigungskräften, die zwischenzeitlich behoben werden konnten. In dem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der bisherige Reinigungsumfang nicht mehr ausreichend ist. Eine Aufstockung der Umfänge wurde vorgenommen. r die Reinigung stehen insgesamt 26 Stunden/Woche in der Zeit von Montag bis Freitag zur Verfügung. Gereinigt wird mit mindestens zwei Reinigungskräften. Bei größeren Verunreinigungen erfolgen Sonderreinigungen.

 

Weiterhin kam die Frage nach einem frei zugänglichen WLAN auf.

 

b)         Freies WLAN

Eine Anbindung an das städtische Netz ist aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Betreiberhaftung (§§ 7-10 Telemediengesetz (TMG)) nicht r externe Nutzer möglich. In Bezug auf die Ausstattung öffentlicher Gebäude mit freiem WLAN wird aus Sicherheitsgründen das stadtintern vorhandene Datennetz r Dritte nicht geöffnet. Eine technisch klar abgetrennte Parallelstruktur kann allenfalls mit entsprechenden Zusatzkosten in den Organisationseinheiten aufgebaut werden.

 

Die Versorgung durch Freifunk wäre erst dann eine wirtschaftliche Alternative, wenn ein Freifunk-Aktivist vorhanden ist, der die wesentlichen Dinge verlässlich und ehrenamtlich leistet (den Router und die Firmware besorgen, konfigurieren und betreuen) und zugleich ein Gastgeber (Bürger, Unternehmer, Gastronom, Hotelier, Fußballverein, Freiwillige Feuerwehr) vorhanden ist, welcher seinen vorhandenen Internetanschluss zur Mitbenutzung unentgeltlich zur Verfügung stellt. Aus diesem Grundre eine Versorgung mit WLAN über Freifunk schwierig, da zwei Gastgeber gefunden werdenssten.

 

Eine weitereglichkeitre, analog zur damaligen Versorgung der Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen (umgebaute Sporthallen 2016), die Versorgung mit WLAN über einen externen Anbieter im Zuge einer Ausschreibung zu ermöglichen. Ebenfalls ausgeschrieben werdensste die Betreiberhaftung, Störungsbeseitigung sowie Lieferung und Installation/ Inbetriebnahme. Die genauen Kosten rden erst im Rahmen der Submission ermittelt werden nnen.

 

r die Versorgung der Erstaufnahmeeinrichtungen in 2016 betrugen die Kosten:

 

r Installation/Einrichtung (je nach erforderlichen Baumaßnahmen) zwischen 1.000,- und 4.500,-

Monatliche Kosten (pro Access-Point) zwischen 70,- und 160,- €. Haushaltsmittel stehen dafür bislang nicht zur Verfügung.

c)             Unterbringungsform

Auf die Frage zur Wunschunterbringung wird erkennbar, dass eine Unterbringung An der Horst zum größten Teil akzeptiert wird. Allerdings wird die Unterbringung in einem Einzelzimmer bevorzugt. Zwei der neun Personen wollen in einer eigenen Wohnung untergebracht werden.

Die Menschen, die in den städtischen Wohnungsloseneinrichtungen untergebracht sind, werden automatisch in der Wohnungssuchenden-Kartei der Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe geführt. In Frage kommende Wohnungsangebote werden von dort vermittelt bzw. wird geschaut, ob sie für eine akquirierte Probewohnung in Frage kommen.  

Eine sozialarbeiterische Betreuung wird überwiegend als nicht notwendig erachtet.

 

d)             Sicherheit

Das Thema Sicherheit An der Horst wurde ebenfalls abgefragt. Es gibt sowohl positive als auch negative Antworten dazu. Aus den Rückläufern kann kein eindeutiges Ergebnis oder abgeleitet werden. Es lassen sich daraus auch keine Schlüsser konkrete Maßnahmen ableiten.  Die Verwaltung ist bemüht, jeden Bewohner dabei zu unterstützen sich sicher zu hlen.

 

6)          Sozialarbeit in den Unterkünften für Wohnungslose

 

In den Wohnungsloseneinrichtungen der Stadt Braunschweig sind drei Sozialarbeiterinnen im Gesamtstellenumfang von 2,5 Stellen tig:

 

 

Aufgabenbereich

Stellenumfang

Sozialarbeit An der Horst

1,0

Sozialarbeit in den dezentralen Unterkünften

1,0

Sozialarbeit in der niedrigschwellig betreuten Wohnform Sophienstraße

0,5

 

 

Damit die Wohnungslosigkeit glichst schnell beendet werden kann, werden die Menschen in den Unterkünften durch Sozialarbeiterinnen beraten und unterstützt.

ufig sind es multiple Problemlagen, die die Wohnungssuche bzw. eigenständiges Wohnen erschweren.

 

 

Folgende Interventionen sind oft erforderlich:

Sicherung des Existenzminimums, da viele Wohnungslose Probleme mit Ämtern und Behörden haben und z.B. notwendige Anträge nicht gestellt wurden.

Vermittlung in ambulante und stationäre Maßnahmen wegen psychischer Beeinträchtigung und/oder Sucht

Schlichtung von Konflikten mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche

Kontaktaufnahme zur Wohnungswirtschaft Vermittlung in Probewohnmaßnahmen

Hilfestellung bei der Sicherung der nftigen Mietzahlungen

 

Hilfe bei der Organisation und Durchführung des Umzuges

Nachbetreuung, um das neue Mietverhältnis zu stabilisieren und eine gliche Isolation im neuen Wohnumfeld zu vermeiden

 

Aufsuchende Sozialarbeit ist unabdingbar, um Schwellenängste abbauen und ein Vertrauensverhältnis aufbauen zunnen. r die dezentralen Unterkünfte ist diese Arbeit aufgrund der Anfahrtswege besonders zeitaufwändig, da die Unterkünfte über das ganze Stadtgebiet verteilt sind.

In der Unterkunft An der Horst finden feste Sprechzeiten der dorttigen Sozialarbeiterinnen im Wechsel statt:

 

Mo: 14.00 16.00 Uhr

Di: 8.00 11.00 Uhr

Mi: 10.00 12.30 Uhr und 14.00 16.00 Uhr

Do: 10.00 12.30 Uhr und 14.00 16.00 Uhr

Fr: 8.00 12.00 Uhr

Mittwochs von 9.00 12.30 Uhr wird zusätzlich eine Sprechstunde in der Naumburgstraße 25 angeboten.

 

7)      Niedrigschwellig betreute Wohnform Sophienstraße

 

Die Einrichtung ist eine besondere Unterbringungsform für mehrfach beeinträchtigte wohnungslose Männer. Es werden 24 Plätze für Bewohner mit Problematiken wie Sucht, Verwahrlosungstendenzen und psychischen Beeinträchtigungen vorgehalten. Dort sind eine Sozialarbeiterin mit einer halben Stelle und ein Unterkunftswart mit einer ganzen Stelle eingesetzt.

 

Die Menschen werden im Alltag besonders unterstützt, z.B. werden Hilfen beim Sauberhalten des Zimmers, bei Einkäufen und Geldverwaltung angeboten. In Absprache mit ihnen und / oder den Betreuerinnen und Betreuern können bei Alkoholabhängigkeit Alkoholart, Menge und Zeitpunkt der Ausgabe kontrolliert werden.

Die Bewohner haben teilweise viele Hilfesysteme durchlaufen. Sie haben entsprechende soziale Einrichtungen meistens aufgrund fehlender Mitwirkung oder auf eigenen Wunsch verlassen. Es ist davon auszugehen, dass keiner der Bewohner auf dem Wohnungsmarkt vermittelbar wäre.

 

Zurzeit wird aufgrund des hohen Altersdurchschnitts der Bewohner und teilweise erhöhtem Pflegebedarf an einer barrierearmen Umgestaltung der Sanitärräume gearbeitet. Geplant sind niedrigere Duschtassen, zusätzliche Haltegriffe zum vereinfachten Ausstieg aus der Dusche, Griffe in den Toilettenräumen zur Erleichterung beim Aufstehen, Abbau bzw. Überbrückung vonrschwellen sowie ein zusätzlicher Handlauf im Treppenhaus.

 

 

Eine Finanzierung über die Pflegeversicherung wurde bereits geprüft, ist aber aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen nichtglich, da es sich bei einer Wohnungslosenunterkunft nicht um Wohnraum im rechtlichen Sinne handelt.

Die Reinigung der Gemeinschaftsräume übernimmt auch hier eine Fachfirma. In dieser Einrichtung werden Ess- und Kochgeschirr sowie Reinigungsmaterialien zur Verfügung gestellt. Die Reinigung der eigenen Zimmer erfolgt meist mit Unterstützung der städtischen Kräfte vor Ort. Allerdings gilt auch hier, dass ein Betreten der Zimmer ohne zwingenden Grund oder Erlaubnis nicht erfolgt.

 

8)      Aktivitäten für die Bewohner durch Initiativen des Personals

 

Die Sozialarbeiterinnen organisieren gemeinsam mit den Unterkunftswarten jährlich ein Sommerfest An der Horst. 2019 gab es Salate, Würstchen, Getränke und eine extra aufgebaute Autorennbahn aus Privatbesitz. Bei der letzten Weihnachtsfeier im Dezember 2018 wurden Waffeln gebacken sowie Kekse, Süßigkeiten und Getränke angeboten.

 

In der niedrigschwellig betreuten Wohnform Sophienstraße findet traditionell in jedem Jahr eine Weihnachtsfeier (Weihnachtsfrühstück) statt.

 

Durch engagierte Spenderinnen und Spender war Folgendes möglich:

 

Alle Bewohnerinnen und Bewohner der städtischen Unterkünfte erhielten Tüten mit Süßigkeiten und Gebäck. Außerdem bekamen alle Kulturtaschen mit Kosmetikartikeln wie Duschgel und Seife.

 

In den Vorjahren konnten selbst gestrickte Mützen und Socken einer Handarbeitsgruppe verteilt werden. Die Sachen waren sehr beliebt und wurden in der kalten Jahreszeit bei Bedarf von den Sozialarbeiterinnen ausgegeben.

 

Als Hilfestellungr neu ankommende Bewohner, die oft llig mittellos sind, gibt es An der Horst ein kleines Lager mit gespendeten haltbaren Lebensmitteln, eine Erstausstattung an Geschirr und Besteck, Hygieneartikeln und Kleidung. Zurzeit wird außerdem bei Bedarf Mineralwasser aus einer Spende abgegeben.

 

In der Naumburgstraße existiert ein weiteres kleines Lager. Hier werdensche, Haushaltsutensilien, Einrichtungsgegenstände und Spielzeug aus Spenden gelagert, um wohnungslosen Menschen bei der Neuanmietung einer Wohnung unbürokratisch bei der Erstausstattung zu helfen.

 

Das Personal ist gut vernetzt und erhält aufgrund des Engagements immer wieder Sachspenden.

 

9)      Medizinische Versorgung (insbesondere An der Horst)

 

Die meisten in städtischen Unterkünften untergebrachten Menschen sind krankenversichert. Bei der Beantragung von Leistungen erhalten sie Unterstützung und werden motiviert, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Manche Personen entscheiden sich trotzdem dagegen. Soweit in Einzelfällen der Einsatz von Pflegediensten zur hauswirtschaftlichen und pflegerischen Versorgung notwendig sein sollte, wird dies initiiert.

 

r die Einrichtung An der Horst will die Verwaltung die Einrichtung einer regelmäßigen ärztlichen Sprechstunde ermöglichen, um niedrigschwellig den Zugang zu medizinischer Versorgung zu erleichtern. In diesem Zusammenhang wurde allgemein das Angebot der medizinischen Versorgung r Wohnungslose in Braunschweig recherchiert.

 

Derzeit ist An der Horst keine Person bekannt, die eine medizinische Versorgung akut benötigen würde und keinen Zugang hat. Dennoch wird der Idee nachgegangen und versucht, Ärztinnen/Ärzte r ein entsprechendes Angebot zu gewinnen.

 

In der niedrigschwellig betreuten Einrichtung Sophienstraße werden die Bewohner intensiver unterstützt, so dass Bedarfe sofort erkannt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden nnen, sofern der Bewohner zustimmt. Bei Bedarf wird auch zum Arzt/zur Ärztin begleitet.

 

Das Diakonieheim am debrunnen der Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Beraten mbH DWB - (Heimunterbringung nach § 67 SGB XII) hat ein ärztliches Angebot vor Ort und begleitet auch. Das Angebot dort wird gut angenommen.

 

Das Betreute Wohnen Pippelweg (Einrichtung der Eingliederungshilfe nach §§ 53 und 54 SGB XII Paritätischer Braunschweig) bietet Hilfe bei der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie Begleitung zu Arztbesuchen an.

 

Im Tagestreff Iglu (DWB) werden Menschen ohne Krankenversicherung an zwei Ärzte weiterverwiesen, die ausnahmsweise kostenlos behandeln.

 

10)             Erreichbarkeit per E-Mail

 

Zum erleichterten Zugang hat die Fachstelle in der Naumburgstraße ein Funktionspostfach wohnungslos@braunschweig.de eingerichtet, das inrze auch medial bekannt gemacht wird. Die Betroffenenssen sich so nur eine E-Mail-Adresse merken und können einfacher mit der Fachstelle in Verbindung treten. Jeder E-Mail-Kontakt erhält eine automatische Antwort in deutscher und englischer Sprache, die die wichtigsten Informationen enthält, insbesondere an wen man sich bei einer akuten Wohnungslosigkeit wenden kann, um erst einmal einen Schlafplatz zu erhalten.

 

Selbstverständlich kann über das Funktionspostfach auch eine anonyme Beratung erfolgen, ohne dass persönlich Kontakt aufgenommen werden muss.

 

11)             Vermeidung von Wohnungslosigkeit

 

a) Beratung bei Miet- und Energieschulden

 

Die Verwaltung bietet bei Miet- und Energieschulden Beratung durch 6 Sozialarbeiterinnen in der Naumburgstraße 25 an. Leistungen bei Miet- und Energieschulden werden zentral von der Stadt Braunschweig sowohl in eigener Zuständigkeit (§ 36 Abs. 1 SGB XII) als auch in Zuständigkeit des Jobcenters (§ 22 Abs. 8 SGB II) erbracht. Gemäß § 1 Absatz 3 der Vereinbarung mit dem Jobcenter wird von der Stadt Braunschweig sozialarbeiterische Beratung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II gewährleistet, um Wohnraumverlust und ein Ansteigen der Wohnungslosigkeit zu verhindern.

 

An drei Vormittagen in der Woche wird eine offene Sprechzeit angeboten. Zusätzlich finden vereinbarte Gesprächstermine im Büro statt. Außerdem wird aufsuchende Arbeit in Form von Hausbesuchen durchgeführt.

 

Eine Mitarbeiterin der Verwaltung ist für Rechts- und Grundsatzangelegenheiten zuständig und unterstützt in besonders schwierigen Fällen. Drei weitere Kolleginnen kümmern sich schwerpunktmäßig um Fallaufnahme, Anmeldung und Darlehensverfolgung.

 

In der Beratung werden gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.

Ein wichtiger Baustein der Hilfeleistung ist die Klärung der wirtschaftlichen Situation. Häufig haben die Betroffenen ein zu geringes Einkommen und aus Unwissenheit die ihnen zustehenden Sozialleistungen nicht in Anspruch genommen, z.B. beim Jobcenter, der Wohngeldstelle oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, so dass erst mal die entsprechenden Anträge gestellt werden müssen. Die Sozialarbeit unterstützt dabei, soweit notwendig. Zudem werden vorliegende Bescheide erläutert, wenn die komplexen Berechnungen nicht nachvollzogen werden können. In manchen Fällen kommt es zu Nachzahlungen von Sozialleistungen, wodurch die Schulden teilweise oder ganz ausgeglichen werden können. Fast immer gelingt es, dass die Mieten fortan wieder regelmäßig gezahlt werden können und der erste Schritt ist getan, die Wohnung zu erhalten.

 

Außerdem nimmt die Sozialarbeit Kontakt zu Vermieter und Energieversorger auf, klärt die genaue Höhe des Rückstands und sucht gemeinsam Lösungen, z.B. durch eine zumutbare Ratenzahlungsvereinbarung. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist eine darlehensweise Übernahme der Mietrückstände möglich.

 

2018 konnte in 504 Fällen der Verlust der Wohnung und/oder der Energieversorgung verhindert werden.

 

 

b) Projekt Nachgehende Hilfe r Wohnungsnotfälle“

 

Um die Anzahl der von Energiearmut und umungen betroffenen Haushalte weiter zu reduzieren, chte die Verwaltung die präventive Arbeit verstärken und hat dafür ein Konzept entworfen. Für das Projekt Nachgehende Hilfer Wohnungsnotfälle“ wurde ein rderantrag beim Land Niedersachsen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen r die allgemeine rderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und r außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich“ gestellt.

 

Bei einem Gespräch mit dem Land am 20.08.2019 wurde von dort signalisiert, dass das Konzept als gut und sinnvoll angesehen und mit hoher Wahrscheinlichkeit gefördert wird. Das Land rde 50 % der Antragssumme übernehmen. Die Verwaltung rde bei Bewilligung einen Eigenanteil von 81.512,00 tragen.

 

Es ist eine Teilzeitstelle Sozialarbeit (30 Stunden) r den Zeitraum von 36 Monaten vorgesehen.

 

 

c) Streetwork

 

Im September 2016 gründete sich der Arbeitskreis Streetwork. Die Federführung liegt seit Januar 2017 bei der SL Wohnhilfen. Menschen mit multiplen Problemlagen (wie z. B. Wohnungslosigkeit in Kombination mit Sucht und psychischer Krankheit) sollen erreicht werden, um sie an Hilfsangebote heranzuführen. Außerdem soll bei Konflikten mit Anwohnern, Geschäftsleuten und Passanten vermittelt werden, um möglichst für alle Beteiligten einen akzeptablen Weg zu finden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zentralen Ordnungsdienstes, der Polizei, des Jugendamtes, des Fachbereiches Soziales und Gesundheit sowie die Streetworkerinnen und Streetworker der Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Beraten und der Diakonischen Jugendhilfe Kästorf arbeiten eng zusammen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Stadt grundsätzlich allen gehört und auch Raum bieten muss.

 

Die Finanzierung der halben Stelle für Streetwork erfolgt durch Vergütung von Fachleistungsstunden aus städtischen Mitteln. Auf der halben Stelle sind zurzeit vier Mitarbeiter/innen abwechselnd eingesetzt. Zunächst war nur der Einsatz in der Innenstadt, speziell im Bereich Bohlweg/Rathauskolonnaden und Fußgängerzone geplant. Inzwischen hat sich die Arbeit erfolgreich etabliert und wurde auf einen Brennpunkt im westlichen Ringgebiet ausgeweitet. Im Haushalt 2019 ist ein erhöhtes Budget eingestellt, um bei Bedarf auch in anderen Stadtteilen tätig werden zu können.

 

d) Unterstützung der Beratungslandschaft in Braunschweig

 

Die Stadt unterstützt viele Sozialverbände bei ihren Hilfemaßnahmen gegenüber wohnungslosen Menschen nicht nur finanziell.

 

Jüngst wurde eine Notwohnung für das von dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geförderte Projekt Unter uns Beratungsstelle für Frauen der Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Beraten von der Stadt unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Beratungsstelle am Kohlmarkt ist ein geschützter Ort für Frauen, an dem diese sich austauschen, ausruhen und Unterstützung in Anspruch nehmen können.

 

Die Wohnung umfasst zwei Plätze. In ihr finden die betroffenen Frauen kurzfristig einen Platz zum Schlafen und können dort zur Ruhe kommen ohne dafür eine Gegenleistung geben zu müssen.

 

Für die Stadt ist Wohnungslosigkeit kein Thema mit Stillstand. An einer Verbesserung des schon vorhandenen guten Systems wird im Rahmen der rechtlichen, personellen und finanziellen Ressourcen stetig gearbeitet.

 

Die Themen Onlineinformationen und Ehrenamt im Wohnungslosenbereich sind bereits in den Blick genommen. Weiterhin wird geprüft in wie weit sich die Möglichkeiten des

§ 16i SGB II Teilhabe am Arbeitsmarkt für den Bereich umsetzen lassen.

 

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