Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11906
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Einmündung Olfermannstraße / Fasanenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Entscheidung
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23.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung des Fußweges nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
2. Anlass
Im Jahre 2017 wurde die Fahrbahn einschließlich der Gossen der Olfermannstraße nach einer notwendigen Kanalbaumaßnahme grunderneuert. Der Stadtbezirksrat hatte daraufhin mit Drucksache DS 18-07260 beantragt auch die Gehwege zu erneuern und dadurch das halbhohe Parken auf einer Seite der Olfermannstraße planerisch zu verhindern.
3. Planung
Auf der östlichen Seite der Olfermannstraße stehen durchgehend Bäume im Gehweg in sehr kleinen Baumscheiben. Der Zustand der Bäume ist nicht gut. Die Erneuerung dieser Gehwegseite hätte bedeutet, alle Bäume zu entfernen, weil diese den baulichen Eingriff in den Wurzelbereich nicht überlebt hätten. Danach wären Ersatzpflanzungen außerhalb des Gehweges im Parkstreifen zulasten heutiger Parkplätze erforderlich geworden.
Auf der westlichen Straßenseite wird heute halbhoch auf dem Gehweg geparkt. Dies ist auch nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß. Jedoch wird auf diese Weise eine befahrbare Fahrbahnbreite von ca. 4,75 m erzeugt, die für die nutzungstypischen Begegnungsfälle von Kraftfahrzeugen in der Olfermannstraße ausreichen.
Die einzige Möglichkeit dem Wunsch des Stadtbezirksrates zu entsprechen, wäre daher eine Verschmälerung des Gehweges um ca. 80 cm und Verschiebung der Bordanlage auf gesamter Länge gewesen. Auf diese Weise hätten die Fahrzeuge quasi an derselben Stelle wie heute geparkt, nur nicht mehr halbhoch, sondern auf der Fahrbahn. Dieser Umbau der Straße hätte aber zum Wegfall des „Bestandsschutzes“ der Straße geführt, so daß die Berufsfeuerwehr gezwungen ist andere Standards für die Straßenbreite durchzusetzen. Das wäre machbar gewesen, hätte aber zum Wegfall von ca. 7 Parkplätzen geführt.
Dem Stadtbezirksrat wurde eine Unterschriftenliste überreicht, die auch die Verwaltung erreicht hat. Danach schließen sich 50 Anlieger der Forderung an, auf den Ausbau der Gehwege zu verzichten.
Die Gehwegflächen auf beiden Seiten der Straße sind in keinem neuen, aber in einem verkehrssicheren Zustand und werden auch in diesem Zustand erhalten.
In der Gesamtabwägung empfiehlt die Verwaltung, die Gehwege nicht zu ändern oder zu erneuern.
Im Rahmen der planerischen Betrachtungen der Olfermannstraße ist aufgefallen, dass die Querung der Olfermannstraße parallel zur Fasanenstraße nicht mehr dem wünschenswerten Standard mit vorgezogenen Gehwegflächen und abgesenkten Borden entspricht. Die Verwaltung schlägt hier eine kleine Umbaumaßnahme vor (siehe Anlage). Die Bauform entspricht dem im östlichen Ringgebiet und auch in der Olfermannstraße an anderer Stelle üblichen Standard.
4. Finanzierung und weiteres Vorgehen
Die Kosten für die Baumaßnahme werden ca. 20.000 € betragen. Haushaltsmittel stehen im Projekt 4S.66020.00.505 zur Verfügung. Die Maßnahme ist nicht straßenausbaubeitrags-pflichtig. Die Verwaltung beabsichtigt die Maßnahme im ersten Halbjahr 2020 zu realisieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,5 kB
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