Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11927

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Das in der Anlage beigefügte Konzept zum Praxisaufstieg nach § 34 Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) wird beschlossen.
  2. Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 NLVO i. V. m. § 107 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Befugnis übertragen, in jedem Einzelfall über die Durchführung des Praxisaufstiegs zu entscheiden.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig bietet derzeit bereits eine Vielzahl individueller Aufstiegsmöglichkeiten sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Tarifbeschäftigte an. Neben dem Angestelltenlehrgang I und II und dem Regelaufstieg nach § 33 NLVO für den Bereich der Allgemeinen Verwaltung sowie der Feuerwehr werden für sämtliche Sparten (u. a. Technische Dienste, Sozial- und Erziehungsdienst, Führungsnachwuchskräfte)  Qualifizierungsprogramme  vorgehalten und regelmäßig ausgeschrieben.

Einen weiteren wichtigen Meilenstein im Bereich der Personalentwicklung bildet der sog. Praxisaufstieg nach § 34 NLVO. Um eine größere Durchlässigkeit zwischen den Laufbahngruppen 1 und 2 zu erreichen, können besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte des ehemals mittleren Dienstes eine auf einen bestimmten Aufgabenbereich beschränkte Laufbahnbefähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 erwerben, wenn

  • sie sich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 9 oder mindestens fünf Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 8 bewährt haben,
  • sie seit mindestens zwei Jahren und sechs Monaten überwiegend Aufgaben der Laufbahngruppe 2 wahrgenommen und sich dabei bewährt haben und auch künftig diese Aufgaben wahrnehmen sollen und
  • die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle ein dienstliches Bedürfnis für den Einsatz der Beamtin oder des Beamten in dem Aufgabenbereich festgestellt hat.

In Abgrenzung zum „Regelaufstieg nach § 33 NLVO“ bedarf es hierbei keines theoretischen Studiums oder einer Abschlussprüfung. Die Beamtinnen und Beamten stehen bereits während des kompletten Praxisaufstiegs für die Wahrnehmung der höherwertigen Aufgaben zur Verfügung. Beamtinnen und Beamten erlangen im Rahmen des Praxisaufstiegs im Vergleich zum Regelaufstieg eine beschränkte Laufbahnbefähigung und ihnen darf höchstens ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 übertragen werden.

Gerade auch vor dem Hintergrund der schwieriger werdenden Arbeitsmarktlage auch im Bereich des allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie den stetigen Aufgabenzuwächsen beabsichtigt die Verwaltung, diese individuelle Personalentwicklungsmaßnahme ab sofort einzuführen und vakante Dienstposten der BesGr. A 10 und A 11 zukünftig im Einzelfall auch für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 9mD und A 8 zu öffnen. Die Feststellung, welche Dienstposten für den Praxisaufstieg geeignet sind und die Vorgaben des § 34 NLVO erfüllen, erfolgt im Rahmen der Stellenbewertungen. Die näheren Einzelheiten sind dem anliegenden Konzept zu entnehmen.

Aktuell hat die Verwaltung rd. 15 Dienstposten identifiziert, bei denen aufgrund der vorliegenden Stellenbewertung sowie den Vorgaben des § 34 NLVO eine Ausschreibung grundsätzlich auch für den Praxisaufstieg in Betracht käme. Da die Verwaltung derzeit unabhängig von dem Instrument des Praxisaufstiegs die Bewertungen für über 1.400 Beamtendienstposten überprüft und neu fasst (aktuell erfolgt die Umstellung auf das 7. KGSt-Bewertungsgutachten), wird davon ausgegangen, dass sich die o. g. Zahl für den Praxisaufstieg geeigneter Dienstposten weiter erhöht.

Nach § 34 Abs. 1 Nr. 3 NLVO i. V. m. § 107 Abs. 6 NKomVG entscheidet der VA oder die von ihm bestimmte Stelle, ob ein dienstliches Bedürfnis für den Praxisaufstieg in jedem Einzelfall gegeben ist.

Aus verwaltungsökonomischen Gründen und in Anlehnung an die Delegationsbeschlüsse zu Personalentscheidungen schlägt die Verwaltung vor, diese Befugnis auf den Oberbürgermeister zu delegieren und die Umsetzung gemäß dem beigefügten Konzept vorzunehmen.

 

Das Konzept wurde der Personalvertretung mit der Bitte um Zustimmung übersandt und wird dort voraussichtlich in der Sitzung des Gesamtpersonalrats am 29. Oktober 2019 behandelt. Die Verwaltung berichtet mündlich über das Ergebnis.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise