Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11966

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen,

den Wirtschaftsplan 2020 der Braunschweig Zukunft GmbH in der vom Aufsichtsrat in

seiner Sitzung am 22. Oktober 2019 gebilligten Fassung zu beschließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Wirtschaftsplan wird nach § 14 Buchst. d.) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig

Zukunft GmbH (BZG) von der Gesellschafterversammlung beschlossen und bedarf einer

Weisung an den dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der

BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der BZG wird sich in seiner Sitzung am 22. Oktober 2019 mit dem Wirtschaftsplan befassen. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

Der Erfolgsplan 2020 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt) einen Fehlbetrag i. H. v. 1.573.900 € aus. Entsprechende Mittel werden im Haushaltsplan 2020 veranschlagt.

 

Im Einzelnen:

 

 

Es ergeben sich im Wirtschaftsplan 2020 kostenneutrale Umstrukturierungen (Materialaufwand <-> sonstiger betrieblicher Aufwand) durch den Wechsel des Kontenrahmens (siehe Anmerkungen in der Anlage: „Wirtschaftsplan 2020 – neue Struktur“), siehe oben: gelbmarkierte Felder. Hinsichtlich eines Teils dieser Aufwendungen wurden diese Umstrukturierungen auch schon im Ist 2018 vorgenommen (siehe oben: grünmarkierte Felder). Ich verweise hierzu ergänzend auf die Anmerkungen zur Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2018 vom 13. März 2019, DS 19-10343.

 

In der Vorjahresplanung 2019 wurden höhere Aufwendungen (sonstige betriebliche Aufwendungen im Jahr 2019) für Projekte im Gesamtzusammenhang mit dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030“ ISEK (Logistik- und Mobilitätsstudie, Mobilitätscluster Forschungsflughafen, Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für Reallabore) veranschlagt. Hierfür werden im Jahr 2020 (nunmehr veranschlagt im Materialaufwand) nur noch geringere Mittel benötigt, was zu Einsparungen führt.

 

Die Projekte „Start-up-Zentrum Mobilität und Innovation“ (MO.IN) und Innovationsinkubator (W.IN) werden im Jahr 2020 (verstärkt) weitergeführt und führen zu höheren Personalkosten und Materialaufwendungen, die jedoch zum Teil durch Fördermittel kompensiert werden können.

 

Der Finanzplan 2020 sieht geringe Investitionen für Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Umfang von 25,8 T€ vor.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2020 der Gesellschaft (in der neuen als auch zum Vergleich mit den Vorjahren in der alten Struktur) beigefügt.

 

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Anlagen

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