Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11863

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen

 

1. den Wirtschaftsplan 2020 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2019 gebilligten Fassung und
 

2. die unter Ziffer 2 genannten Änderungen des Gesellschaftsvertrages zu beschließen.“

 


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu 1.:

 

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM). Gem. § 18 des Gesellschaftsvertrages der BSM ist für jedes Geschäftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen, dessen Feststellung nach § 14 Abs. 1 lit. b) der Gesellschafterversammlung obliegt.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gem. § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss (FPA).

 

Der Aufsichtsrat wird sich in seiner Sitzung am 24. Oktober 2019 mit dem Wirtschaftsplan befassen. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

Erfolgsplan 2020

 

Für das Wirtschaftsjahr 2020 werden Gesamterträge in Höhe von 3.259.400 € und Gesamtaufwendungen in Höhe von 5.115.400 € erwartet, sodass sich ein Fehlbetrag von 1.856.000 € ergibt. Unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 65.000 € wird ein Zuschussbedarf für die Stadt von 1.791.000 € prognostiziert. Gegenüber den Vorjahren wird mit folgenden geplanten Erträgen und Aufwendungen gerechnet:

 

 

Angaben in T€

Ist
2018

Plan
2019

Prognose
2019

Plan
2020

1

Umsatzerlöse

2.902,5

2.945,7

2.945,7

 3.259,4

1a

% zum Vorjahr/Plan

-

+1,5

+1,5/+- 0

+ 10,6

2

Sonstige betriebliche Erträge

87,1

0,0

0,0

 0,0

3

Materialaufwand

-1.887,3

-1.789,1

-1.789,1

 -2.048,6

4

Personalaufwand

-1.951,7

-2.254,6

-2.254,6

-2.345,2

5

Abschreibungen

-49,9

-42,6

-42,6

 -42,6

6

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-593,5

-631,5

-626,7

 -679,0

7

Betriebsergebnis (Summe 1-6)

-1.492,8

-1.772,1

-1.767,3

-1.856,0

8

Zins-/Finanzergebnis

0,0

0,0

0,0

0,0

9

Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag

0,0

0,0

0,0

0,0

10

Ergebnis nach Steuern (Summe 7-9)

-1.492,8

-1.772,1

-1.767,3

-1.856,0

11

sonstige Steuern

-52,0

-0,0

0,0

0,0

12

Jahresergebnis (Summe 10-11)

-1.544,8

-1.772,1

-1.767,3

-1.856,0

13

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0,5

64,8

60,0

65,0

14

Verbleibendes Jahresergebnis

-1.544,3

-1.707,3

-1.707,3

-1.791,0

Nachrichtlich: Einlagebetrag

1.544,3 T€

1.707,3 T€

1.707,3 T€

1.791,0 T€

 

Trotz steigender Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr (+313,7 T€) aufgrund des in 2020 stattfindenden Lichtparcours und einer längeren Dauer des Weihnachtsmarktes wird insgesamt wegen des erwarteten höheren Material- und Personalaufwandes sowie ansteigender sonstiger betrieblicher Aufwendungen (+ 397,6 T€) ein um 83,9 T€ schlechteres Jahresergebnis gegenüber dem Vorjahr prognostiziert.

 

Im Materialaufwand ist der Einlagebetrag in Höhe von 165,5 T€ enthalten, der an die Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH, an der die BSM mit 25,2 % beteiligt ist, weitergeleitet wird.

 

Betriebsergebnis

 

Aufgrund einer Entnahme aus der Kapitalrücklage der BSM in Höhe von 65,0 T€ wird ein verbleibender Jahresfehlbetrag von 1.791,0 T€ erwartet, der durch die Festbetragseinlage in Höhe von 1.616,6 T€ und die variable Einlage in Höhe von 174,4 T€ ausgeglichen werden soll. Entsprechende Mittel werden im Haushaltsplan 2020 veranschlagt.

 

Finanzplan 2020

 

Es sind Investitionen in Höhe von 42,6 T€ vorgesehen, die durch als erwirtschaftet angenommene Abschreibungen finanziert werden sollen.

 

Zu 2.:

 

§ 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der BSM regelt die Höhe der Festbetragseinlage. Auf Basis der Wirtschaftsplanung 2020 ist eine Anpassung der Festbetragseinlage auf 1.616,6 T€ erforderlich. Die variable Einlage bleibt unverändert.

 

Der Beirat der BSM soll einvernehmlich aufgelöst werden, da die Marketingthemen gut bei den Partnerunternehmen positioniert sind und ohnehin ein regelmäßiger Austausch mit der BSM erfolgt. Somit entfällt der § 12 (Beirat) komplett und in § 7 (Gesellschaftsorgane) wird der Beirat gestrichen. Die nachfolgenden Paragraphen werden neu nummeriert.

 

In den §§ 10 und 13 (alt) soll die Einladung für die Sitzungen des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung um die Einladung mittels Telekommunikationseinrichtungen ergänzt werden.

 

Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages obliegen gem. § 14 Abs. 1 lit. a) ebenfalls der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH. Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung wurde die Zuständigkeit auch hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den FPA übertragen. Nach Beratung im Finanz- und Personalausschuss ist eine entsprechende Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung vorgesehen.

 

Die Wirtschaftspläne 2020 der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH sind als Anlagen beigefügt.


 

 

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Anlagen

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