Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11659
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Blumenstraße; Verzicht auf die Verlegung der Zufahrt der Bundesagentur für Arbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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29.10.2019
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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30.10.2019
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Sachverhalt
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus
§ 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Die Zufahrt zur BA liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Westliches Ringgebiet – Programmteil Soziale Stadt“. Der Planungs- und Umweltausschuss hatte daher über die DS 18-08081-01 entschieden, da für die Entscheidung über den Einsatz von Stadtbaufördermitteln der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist. Dieser Beschluss soll jetzt ergänzt werden.
2. Anlass
Die Verwaltung hatte nach dem Beschluss der Planung (DS 18-08081-01) Detailverhand-lungen mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgenommen, um die in Aussicht genommene neue Zufahrt zum Cyriaksring, der die BA grundsätzlich zugestimmt hatte, liegenschaftlich, planerisch und finanziell ins Werk zu setzen.
Diese Detailverhandlungen gestalteten sich schwierig. Insbesondere erwies sich die Einigung über Fragen des Grunderwerbes als problematisch, da die BA dem Grundstückstausch von wertgleichen Teilflächen in der Blumenstraße und am Cyriaksring zum ermittelten Verkehrswert nicht zugestimmt hat. Im Sanierungsgebiet dürfen nach den Förderrichtlinien jedoch keine über dem durch Gutachten ermittelten Verkehrswert liegenden Kaufpreise gezahlt werden. Auch die Zustimmung weiterer von der Arbeitsagentur geforderten Bedingungen konnten die Verhandlungen nicht positiv beeinflussen. Aus diesen Gründen sah sich die Verwaltung veranlasst, die Notwendigkeit der Verlegung der Zufahrt noch einmal zu überprüfen.
Es wurde eine Verkehrszählung an einem normalen Werktag außerhalb der Sommerferien durchgeführt.
Es zeigte sich, dass die Blumenstraße in Höhe der Zufahrt zur BA mit 621 Kfz und 250 Radfahrenden in 13 h von 6 bis 19 Uhr belastet ist. Davon sind 171 Kfz (94 Einfahrten, 77 Ausfahrten) der Zufahrt der BA zuzuordnen. Der Maximalbelastungswert der Zufahrt je Stunde lag bei 26 Kfz zwischen 7und 8 Uhr.
Der Grund für diese geringe Nutzung dieser Zufahrt ist darin zu sehen, dass über die Blumenstraße ausschließlich an Mitarbeiter fest vermietete Parkplätze erreicht werden können. Die öffentlich zugänglichen Stellplätze der BA werden über die Zufahrt Münchenstraße erreicht.
3. Verwaltungsvorschlag und weiteres Vorgehen
Angesichts dieser auch für den geplanten verkehrsberuhigten Bereich Blumenstraße sehr geringen Belastung durch die Zufahrt der BA (in der Spitzenstunde alle 2 Minuten ein Kfz) hat die Verwaltung keinerlei Zweifel daran, dass ein Verzicht auf die Verlegung der Zufahrt der BA keine verkehrlichen Probleme erzeugen wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auf die Verlegung der Zufahrt der BA zu verzichten und beabsichtigt die Blumenstraße (zusammen mit der Querungshilfe Cyriaksring, DS 19-11250) in 2020 zu realisieren.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,6 kB
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