Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11762

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Rahmenkonzept zur Busbevorrechtigung zu erstellen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. g der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Erstellung eines Rahmenkonzepts zur Busbevorrechtigung um ein allgemeines verkehrsplanerisches Thema.

 

Anlass

Bereits seit Ende der 1980er Jahren wurden in Braunschweig Bevorrechtigungsmaßnahmen des ÖPNV an Lichtsignalanlagen (LSA) mit einem Umbauprogramm für den Stadtbahnverkehr umgesetzt. Mit dem Ratsbeschluss vom 17.02.1987 zur Umsetzung des Planungskonzepts des Stadtbahnverkehrs (DS XIII- 49/87) wurde auch ein Maßnahmenkonzept für den Busverkehr in Aussicht gestellt, das jedoch noch nicht umgesetzt wurde. An vielen Kreuzungen im Stadtgebiet werden die Stadtbahnen heute daher bevorrechtigt, während im Busverkehr Bevorrechtigungen an LSA heute nur vereinzelt vorhanden sind.

Ein Ziel des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) ist der Ausbau des ÖPNV und die Reduzierung der Wartezeiten des ÖPNV. Die Verwaltung beabsichtigt daher die Erstellung eines Rahmenkonzepts für die Busbeschleunigung in Braunschweig, das dem Planungs- und Umweltausschuss voraussichtlich in 2020 zum Beschluss vorgelegt wird.

 

Ziele

Das Ziel des Vorhabens ist die Stärkung des ÖPNV in Braunschweig und Verbesserungen in den folgenden Bereichen:

 

Für den Fahrgast:

  • kürzere Reisezeiten
  • eine Verbesserung der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
  • eine bessere Anschlusssicherung an den Umstiegspunkten

 

Für den Betreiber (im Wesentlichen die Braunschweiger Verkehrs-GmbH):

  • eine Verbesserung des Angebots durch Verdichtung der Fahrzeugfolge bei geringer oder gleicher Fahrzeug- und Fahrpersonalzahl gegenüber heute und/oder
  • einen wirtschaftlicheren Einsatz bei Fahrzeugen und Fahrpersonal
  • höhere Fahrgastzahlen

 

Für die Allgemeinheit:

  • ein attraktives ÖPNV-Angebot als Alternative zum Auto und somit
  • eine Entlastung der innerstädtischen Straßen vom Autoverkehr und gleichzeitig
  • eine Verbesserung der Stellplatzbilanz in der Innenstadt vor allem für Kurzparker
  • eine Verringerung des Defizits bei der Verkehrs-GmbH
  • ein Beitrag zum Klimaschutz durch Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel

 

Ablauf

Als erster Schritt für die weitere Bevorrechtigung des ÖPNV und das Einwerben von Fördermitteln des Landes Niedersachsen ist die Entwicklung eines Rahmenkonzepts. Das Rahmenkonzept wird mit einer Bestandsaufnahme und einer Umsetzungsstrategie für mehrere Jahre einen Rahmen darstellen und insbesondere Folgendes beinhalten:

  • Analyse des Status quo (Qualität des Busverkehrs, Lichtsignalanlageninfrastruktur)
  • Reisezeitmessungen im Busverkehr
  • Behinderungs-/Schwachstellenanalyse
  • Globalstrategie zur Bevorrechtigung
  • Kostenschätzung
  • Wirkungsanalyse
  • Vorschlag zur stufenweisen Umsetzung

 

Dieses Rahmenkonzept wird in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) als Fördermittelgeber, dem Regionalverband Großraum Braunschweig (Regionalverband) als Aufgabenträger im ÖPNV, sowie der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) und weiteren relevanten Akteuren erarbeitet.

Das Rahmenkonzept wird eine stufenweise Umsetzung beinhalten. Für jede Ausbaustufe ist die Erarbeitung eines Detailkonzepts erforderlich. Mit Vorliegen des ersten Detailkonzepts kann dann der Förderantrag für die Umsetzung der ersten Ausbaustufe beantragt werden. Die Detailkonzepte stellen die konkreten Planungen für die Umsetzung der Ausbaustufen dar. Hier werden z. B. Signalprogramme für LSA, bauliche Maßnahmen, verkehrsordnende und -lenkende Maßnahmen sowie betriebliche Maßnahmen entwickelt.

 

Das Rahmenkonzept soll 2020 fertig gestellt werden und wird anschließend dem Planungs- und Umweltausschuss zur Grundsatzentscheidung vorlegen. Darauf aufbauend erfolgt bis Anfang 2021 die Erarbeitung des Detailkonzepts für die erste Umsetzungsstufe. Die Frist für die Stellung von Förderanträgen bei der LNVG ist jeweils der 31.05., sodass bis zum 31.05.2021 ein Förderantrag gestellt würde und die Umsetzung nach Eingang des Bescheids 2022 beginnen könnte.

 

Finanzierung

Die Planungsleistung für die Erstellung des Rahmenkonzepts soll an ein Ingenieurbüro vergeben werden. Die Kostenschätzung beträgt ca. 70.000 €. Die Maßnahme wird aus dem PSP-Element 1.51.5115.01 (Verkehrsplanung) finanziert.

Die BSVG beteiligt sich mit 25 % an den Kosten, jedoch maximal 20.000 €.

Der Regionalverband fördert die Entwicklung von Beschleunigungsmaßnahmen mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein Förderantrag beim Regionalverband wird vorbereitet. Die LNVG fördert die Erstellung des Rahmenkonzepts nicht.

Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen werden im Zuge des Rahmenkonzepts ermittelt und können noch nicht benannt werden.
 

 

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